Vor den finanziellen Folgen eines geltend gemachten Haftpflichtanspruchs.
Für Unternehmen im Baugewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Das Risiko für einen verursachten Schaden haftbar gemacht zu werden, ist groß und kann einen Betrieb ohne Absicherung in den Ruin treiben. Die meisten Unternehmen sichern sich auch gegen Haftungsrisiken ab. Mischbetriebe, also solche, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, zahlen dabei aber häufig höhere Prämien als notwendig.
Warum? Für die Ermittlung der Versicherungsprämie wird in der Regel die Tätigkeit mit dem höchsten Risiko zu Grunde gelegt. Die Prämie errechnet sich aus dem kompletten Jahresumsatz. Dabei ist es egal, mit welcher Tätigkeit dieser generiert wurde. Eine besonders risikobehaftete Arbeit treibt somit die Prämien in die Höhe, auch wenn es sich dabei um eine Nebentätigkeit handelt.
Ein Dachdeckerbetrieb, der hauptsächlich Ziegeldächer eindeckt, dichtet gelegentlich auch Flachdächer ab. Weil dabei mit offenem Feuer und Bitumen gearbeitet wird, ist das Risiko hier höher als bei der Haupttätigkeit. Nach der gängigen Beitragskalkulation werden die Versicherungsprämien dennoch auf Grundlage der riskanteren Arbeit berechnet, auch wenn sie nur einen geringeren Teil zum Jahresumsatz beiträgt. Für das reine Dachdecken zahlt der Unternehmer deshalb zu hohe Prämien.
Man kann es durchaus als unfair kritisieren, weil dadurch dem Unternehmen unangemessen hohe Beiträge für die Betriebshaftpflichtversicherung entstehen. Es geht aber auch anders.
Die Ermittlung der Prämienhöhe für Mischbetriebe kann im Rahmen einer Mischkalkulation erfolgen. Dabei werden die unterschiedlich hohen Risiken der einzelnen Tätigkeiten berücksichtigt. Alle Bereiche fließen je nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz in die Berechnung der Prämie ein. Das ist fair und spart dem Unternehmen bares Geld.
Für Mischbetriebe kann es sich also lohnen, den bestehenden Haftpflichtschutz durchleuchten zu lassen.
Vor den finanziellen Folgen eines geltend gemachten Haftpflichtanspruchs.
Durch individuelle und risikogerechte Prämienermittlung
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe der INTER Versicherungsgruppe wird die Prämie im Rahmen einer Mischkalkulation ermittelt. Fair ist bei dem Produkt auch, dass es keine versteckten Selbstbeteiligungen hat. Ferner beinhaltet der Schutz für das Baugewerbe essenzielle Leistungen wie Subunternehmerbeauftragung, Tätigkeitsschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten.
Frank Walloschek
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