Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z. B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Schadenbeispiele
Nachdem die traditionsreiche Firma Okia im hart umkämpften Markt für mobile Staubsauger keine ausreichenden Ertragschancen mehr sieht, beschließt sie, sich wieder auf die Produktion von Regenbekleidung zu konzentrieren. Infolge dieser Entscheidung wird unter anderem auch der Elektroingenieur Herr Samu betriebsbedingt gekündigt. Da gleichzeitig mehrere Werkzeugmacher neu eingestellt werden, hält Herr Samu seine Kündigung für nicht gerechtfertigt und erhebt Kündigungsschutzklage. Ganz gleich, wie das Verfahren ausgeht, muss das Unternehmen die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung selbst tragen – bzw. eine bestehende Rechtsschutzversicherung.
Herr Schnapper ist Chefeinkäufer der Fix&Fertig KG. Auf dem Weg zu einem Zulieferer geriet er unverschuldet in einen Verkehrsunfall und wurde schwer verletzt. Durch den versäumten Termin kam es nicht zu dem für die Fix&Fertig KG äußerst günstigen Geschäftsabschluss und die benötigten Teile mussten anderweitig wesentlich teurer eingekauft werden. Der Unfallverursacher weist die Verantwortung für diese Folge des Unfalls zurück. Die Fix&Fertig KG sieht sich gezwungen, ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
Die Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter fürs Controlling. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie dem Personalchef, dass sie vor Kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen ist. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständischen Unternehmen einer anderen Branche. Die Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen die Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt der Firma eine Deckungszusage für diesen Fall.
Beim Hausmeisterservice Fleißig&Fix kommt es zu einem folgenschweren Brand im Lagerhaus. Zwei Mitarbeiter werden mit Rauchvergiftungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Als Ursache des Feuers wird ein defekter Akku ermittelt. Von der Staatsanwaltschaft werden Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Diese richten sich sowohl gegen etwaig beteiligte Mitarbeiter als auch gegen die Geschäftsführung aufgrund eines möglichen Organisationsverschuldens im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften und deren Überwachung.
Eine Buchhandlung veranstaltet einen Mitternachtsverkauf zur Veröffentlichung des neuesten Bandes der Buchserie „Ein Lied von Eis und Feuer“. Unmengen meist kostümierter Fans der Reihe belagern den Laden und den Bereich der Fußgängerzone davor. Da die Entscheidung für den Sonderverkauf recht kurzfristig fiel, konnte die Genehmigung vom Ordnungsamt nur per Fax eingeholt werden. Leider ist diese bei der Bearbeitung der eingehenden Anwohnerbeschwerden nicht mehr auffindbar. Gegen den Buchladen wird ein Ordnungsgeld erhoben, das vorgelegte Fax als Eigenproduktion abgetan. Die Sache geht vor Gericht. Für die hier anfallenden Kosten erteilte der Rechtsschutzversicherer Deckungszusage. Die Buchhandlung erhielt Recht.
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-innen in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
• Firmenrechtsschutz
• Arbeitgeberrechtsschutz
• Verkehrsrechtsschutz
• erweiterter Strafrechtsschutz (für den Vorwurf vorsätzlicher Taten)
• Immobilien-Rechtsschutz
• Vertragsrechtsschutz für:
– Versicherungsverträge
– Hilfsgeschäfte
– InvestitionsgeschäfteSoweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor GerichtenFür bestimmte Berufsgruppen und Betriebsarten ist es zudem möglich, einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend.
• Handels- und Gesellschaftsrecht
• Wettbewerbsrecht
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten bestimmter Betriebsarten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden
etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise
Deckungslösungen kennen.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich
eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.
Schadenbeispiele
Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.
In einer Gastwirtschaft fällt kurz vor dem Wochenende die Bierzapfanlage aus. Weil vom Wartungsdienst niemand zu erreichen ist, versucht der Wirt kurzerhand selbst, das Problem zu lösen und die Anlage mit einem aggressiven Reinigungsmittel zu reinigen. Die Getränkeschankanlagenverordnung untersagt dies aber. Ein anonymer Hinweis beim Ordnungsamt führt zu einem Ermittlungsverfahren.
Im Spätsommer stürzt ein nicht gesicherter Dachdecker ab und zieht sich dabei sehr schwere Verletzungen zu. Die Berufsgenossenschaft leitet gegen den Inhaber des Betriebs ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, da ihm vorgeworfen wird, gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitet ebenfalls ein Verfahren wegen Körperverletzung ein.
Eine Patientin behauptet, ihr Masseur habe sie während einer Behandlung sexuell belästigt. Gegen den Masseur wird daraufhin ein Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung eingeleitet.
Die Freude eines Architekten über den erhaltenen Zuschlag eines ausgeschriebenen Schulhausumbaus hält nicht lange an, als die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf gegen ihn ermittelt, einen leitenden Beamten des städtischen Bauamts bestochen zu haben.
Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und
Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen
wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung
entstehen können.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person
nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines
Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.
• die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
• die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
• die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
• eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.
Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten - also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.
In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB - z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.
Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurück erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“) schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die
Entscheidungen ihrer Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen. Im Falle einer Insolvenz schützt die D & O auch alleinige GGFs vor möglichen Zugriffen durch den Insolvenzverwalter, wenn dieser Fehlentscheidungen feststellt, die zu den Problemen der GmbH führten.
Eigenschadenversicherung
Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können
größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.
Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)
Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags-RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden- RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.
Cyber
Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen. Verwalten Sie Ihre Daten also nicht nur in Papierform, so ist eine Absicherung bezüglich Cyber-Risiken dringend zu empfehlen.
Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung abzusichern.
Der Umfang dieses Versicherungsschutzes kann stark variieren; versicherbar sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.
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