Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.
Schadenbeispiele
Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn
R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.
Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.
Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.
Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt. Da die Firma keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, muss sie für den Schaden selbst aufkommen..
Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckte er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahnung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000,-- Euro, der durch die Teilkasko erstattet wurden.
Für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
• Haftpflicht-Versicherung
Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:
• Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-. Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)
• Fahrerschutzversicherung
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden
an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebsund Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz gilt meistens innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind meist auf 15 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.
Kleinflotten Versicherung
Sie haben 2 oder mehr Fahrzeuge in Ihrem Betrieb, in Ihrem Unternehmen. Dann prüfen wir gern, welche Möglichkeiten Sie im Bereich Kleinflotte haben.
Der Vorteil für Sie, ein Vertrag und meist in der Summe günstiger als Einzelverträge. Sie erhalten ob günstigere Einstufungen und Vorteile bei den Merkmalen (Kilometerlaufleistung, Fahrerkreis etc.).
Die Fahrzeuge erhalten eine individuelle Prämie und es werden auch hier die aktuellen Schadensfreiheitsrabatte zur Berechnung herangezogen. (SFR-Modell)
Welche Möglichkeiten es für Ihre Fahrzeuge gibt, zeigen wir Ihnen gern auf.
Großflotten Versicherung
Sie haben mehr als 10 Fahrzeuge in Ihrem Betrieb, in Ihrem Unternehmen. Dann prüfen wir gern, welche Möglichkeiten Sie im Bereich Flotte haben.
Der Vorteil für Sie, ein Vertrag und eine Stückprämie pro Art des Fahrzeuges. Übersichtlich und Transparent. Sie genießen hier auch bei vielen Gesellschaften einen vorab gewährten Schadenfreiheitnachlass oder sogar eine Gewinnbeteiligung, sollte die Schadenshöhe und die Schadenshäufigkeit im grünen Bereich liegen.
Welche Möglichkeiten es für Ihre Fahrzeuge gibt, zeigen wir Ihnen gern auf.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Unfallversicherung
Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Übernehmen Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sichern Sie diese für den Fall der Fälle ab. Eine Gruppenunfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz- Vertrag übernommen. Auch für viele andere Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Fuhrpark ergeben, tritt eine solche Rechtsschutzversicherung (z. B. verschwiegene Mängel bei einem gebraucht erworbenen
Transporter) ein.
Werkverkehrsversicherung
Schäden an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskoversicherung abdeckbar. Diese kommt aber nicht für transportierte Ware, Werkzeuge oder sonstige mitgeführte Arbeitsgerätschaften auf, wenn diese bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen. Auch u. a. Bremsschäden oder Diebstahl werden von einer solchen Versicherung übernommen. Für jedes Unternehmen, das Werte transportiert, ist eine solche Versicherung empfehlenswert.
Sparen Sie kräftig mit der Kfz-Flottenversicherung
Wenn Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge nutzen, sparen Sie mit einer Flottenversicherung Jahr für Jahr bares Geld. Das Modell: Statt vieler Einzelverträge schließen Sie einen einzigen Rahmenvertrag ab, in diesem Vertrag sind alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens versichert. Gegenüber einer Vielzahl von Einzelverträgen hat der Kfz-Versicherer deutlich weniger Verwaltungsaufwand, diesen Kostenvorteil gibt er in Form von günstigeren Beiträgen an Sie als Kunden weiter.
Nur ein leistungsstarker Vertrag für Ihren ganzen Fuhrpark
Mit einer Flottenpolice lassen sich fast alle Fahrzeugarten versichern, egal ob Pkw, Lkw, Lieferwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Auflieger oder Gabelstapler. Die Höhe des Flottenbeitrags hängt ab von Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge, von der Zahl der Versicherungsschäden in der Vergangenheit, vom Zulassungsbezirk, von der Branche Ihres Unternehmens und von der jährlichen Kilometerleistung Ihrer Fahrzeugflotte. Auch für neu angeschaffte Firmenfahrzeuge bekommen Sie sofort den vollen Flottenrabatt.
Sichern Sie sich günstige Beiträge in der Anhängerversicherung
Für Anhänger und Auflieger brauchen Sie eigenen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist für Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch bekommen Sie zusätzlich Teilkasko- oder Vollkaskoschutz. Der Beitrag zur Anhängerversicherung berechnet sich nach Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht, nach Aufbauart (Kipper, Plane, geschlossener oder offener Kasten), nach Datum der Erstzulassung und danach, ob Sie den Hänger nur im Werksverkehr oder auch im gewerblichen Gütertransport einsetzen.
Anhängerhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anhänger oder Auflieger einsetzen, sparen Sie durch Abschluss einer Flottenversicherung. Der Versicherer hat in diesem Fall weniger Verwaltungsaufwand als bei vielen Einzelverträgen, von diesem Kostenvorteil profitieren Sie als Kunde durch deutlich günstigere Beiträge. Wichtig: Die transportierten Güter selbst sind durch die Anhängerversicherung nicht geschützt. Schließen Sie deshalb eine Transportversicherung ab, wenn Sie regelmäßig Güter von Wert befördern.
Lkw-Versicherung: Finden Sie günstige Angebote
Der Beitrag zur Lkw-Versicherung berechnet sich nach Fahrzeugmodell, Motorleistung, Nutzlast, Jahreskilometerleistung, Alter des jüngsten Fahrers und Schadenfreiheitsklasse, außerdem danach, ob der Laster im Nah- oder Fernverkehr genutzt wird und ob Gefahrgüter transportiert werden. Nur die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz aber dringend zu empfehlen, der Versicherer zahlt dann auch, wenn der Lkw durch Verschulden des eigenen Fahrers beschädigt wird.
Lkw-Leasingpartner verlangen Vollkaskoschutz
Wenn Sie einen Lkw leasen, verlangt schon der Leasingpartner den Vollkasko-Versicherungsschutz. Oft bietet der Leasinggeber die Lkw-Versicherung gleich mit an. Dieses Angebot ist aber nicht immer das günstigste, mit einem Tarifvergleich sparen Sie oft bares Geld.
Praxis-Tipp: Falls Sie mehr als einen Lkw versichern, können Sie statt mehrerer Einzelpolicen eine Flottenversicherung für den gesamten Fuhrpark abschließen. Den geringeren Verwaltungsaufwand gibt der Versicherer in Form von niedrigeren Beiträgen an Sie als Versicherungsnehmer weiter.
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