Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unent behrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.
Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?
Schadenbeispiele
Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigte den Server und diverse Arbeitsstationen eines Architekturbüros.
Die Schadenhöhe an der Hardware wurde auf 3.500 € geschätzt. Weitere 1.500 € waren nötig, um die Rechner neu einzurichten.
Ein handwerklicher Mitarbeiter einer Firma will auf der Büroetage des Unternehmens eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter um und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden.
Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt.
Nach Sprechstundenschluss am Freitag mittag ver gaßen die Mitarbeiter einer Arztpraxis, die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurz schluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Praxisbetrieb über drei Tage nicht möglich war.
Auf einer Autobahnraststätte wurde einem Vertreter der Pkw aufgebrochen. Die Täter entwendeten u. a. einen hochwertigen Tablet-PC aus dem verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Nur durch den Einschluss des Bewegungsrisikos ist dieser Schaden versicherbar.
Der Schaden wurde auf 1.500 € geschätzt.
Beim Blumengießen stolperte ein unachtsamer Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei über einen Papierkorb. Beim Versuch, den Sturz abzufangen, riss er einen Laptop vom Schreibtisch, bei dem durch den Sturz Display und Festplatte beschädigt werden.
Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.
Sinnvoll für Nutzer elektronischer Geräte.
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z. B.:
• Daten- und Kommunikationstechnik
• Bürotechnik
• Mess- und Prüftechnik
• Elektronische Kassen und Waagen
• Bild- und Tontechnik
• Medizintechnik
Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z. B. Festplatten.
Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
• Wasser aller Art, Feuchtigkeit
• Sturm, Frost, Überschwemmung
• Abnutzung und Alterung
• Werkzeuge und Verschleißteile
• Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
• Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.
Ersetzt werden in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte, bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Schadenbeispiele
Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.
Eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb bleibt über das Wochenende auf der Autobahnbaustelle stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.
Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.
Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden – z. B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u. v. m.
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• Bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
• Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
• Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
• Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.
Zeitwert und Neuwert
Bei der Maschinenversicherung wird zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert entschieden. Beim Neuwert handelt es sich um den ursprünglichen Anschaffungspreis bzw. den Listenpreis der Maschine. Der Zeitwert hingegen beschreibt den Wert, den die Maschine zu einem bestimmten Zeitpunkt (noch) besitzt.
Bei einem Totalschaden der Maschine bekommen Sie von der Versicherung lediglich den Zeitwert erstattet.
Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören. Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine umfassende Montageversicherung abdecken kann.
Schadenbeispiele
Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge: Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem Brand führte.
Bei der Montage eines Blockheizkraftwerks gerät der Motor in Brand, was zu einem Totalschaden führt.
Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.
Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.
Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – ggf. durch gesonderte Vereinbarungen auch die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde“ Sachen mitversichert werden.
Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:
• innere Unruhen, Streik, Aussperrung
• radioaktive Isotope
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
• normale Witterungseinflüsse
• Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen
Der Versicherungsschutz betrifft den vereinbarten Montageplatz.
Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen.
Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf „Erstes Risiko“ versichert.
Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Datenversicherung
Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Oft werden elektrische Geräte ganz speziell für einen Betrieb ent wickelt. Ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte ist dann nicht möglich. Bei einem Ausfall des Gerätes ist die direkte Folge ein Ertragsausfall für das Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechung ersetzt Ihnen die Kosten, die Sie nicht erwirtschaften können, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss.
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Montageversicherung empfiehlt sich eine zusätzliche Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese garantiert den Ersatz der entgehenden Gewinne während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens bzw. die Übernahme der laufenden Betriebskosten.
Mehrkostenversicherung
Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist, z. B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten.
Die Umwelt ist heute voll von technischen Geräten, die gute Dienste leisten. So besitzt in der Regel jedes Unternehmen zahlreiche kleine und große elektronische Helfer. Eine Elektronikversicherung bietet Firmen Schutz gegen den Ausfall dieser Geräte.
Elektronische Anlagen sind hochsensibel und reagieren somit stark auf Einflüsse von außen. Die Gefahren für Schäden, Störungen oder gar Zerstörungen von elektronischen Geräten in Unternehmen und Firmen sind sehr vielseitig. Es kann zu Schäden durch Mitarbeiter kommen, z.B. durch unsachgemäße Bedienung oder Fahrlässigkeit. Ebenso stellt der Diebstahl von Laptops oder Computern eine Gefahrenquelle dar. Häufige Schäden sind auch Überspannungsschäden oder das Eindringen von Feuchtigkeit in die elektronischen Geräte.
Kommt es nun zu einem Schadensfall, trägt diesen die Elektronikversicherung. Sie übernimmt die Kosten der Reparaturen (eingeschlossen der Ersatzteile und Arbeitszeit) oder erstattet die Kosten der Neuanschaffung. Die meistversicherten elektronischen Geräte sind Anlagen der Datentechnik, Medizintechnik, Bürotechnik und der Mess-, Prüf-, Steuer- und Regeltechnik. Es sind sowohl Einzelversicherungen von Geräten als auch Pauschalversicherungen möglich. Außerdem ist die Integration von Mehrkosten- und Softwareversicherungen oft sinnvoll.
Hohes Risiko ohne Maschinenversicherung
In Betrieben kommen immer aufwändigere und teurere Maschinen zum Einsatz. Schäden an Maschinen können hohe Kosten verursachen und die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Eine Maschinenversicherung schützt gegen Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Explosion, Frost, Sturm, Blitzschlag, Konstruktions- und Materialfehler, böswillige Beschädigung, Versagen von Regeleinrichtungen und weitere Risiken.
Sparen Sie Beitrag mit einer Selbstbeteiligung
Sie können die Maschinenversicherung als Einzelversicherung für bestimmte Maschinen oder auch als Pauschalvertrag für alle Maschinen Ihres Betriebs abschließen. Versicherbar sind fest installierte Maschinen, aber auch transportable Geräte wie Krane, Baumaschinen oder Gabelstapler. Bei Totalschäden ersetzt der Versicherer den Zeitwert der zerstörten Maschinen, bei Teilschäden übernimmt er die Kosten für die Reparatur. Verschleißschäden werden nicht ersetzt. In der Maschinenversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart, um den Versicherungsbeitrag günstig zu halten.
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