Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und Rechtsschutzversicherungen decken einen Großteil Ihrer bertrieblichen Risiken ab.
Oft sollten diese individuell zu Ihrem Berufsbild durch Spezialversicherungen ergänzt werden.
Hier finden Sie eine Auswahl an speziellen Lösungen:
Die Eigenschadenversicherung leistet dem Versicherungsnehmer Entschädigung für Vermögensschäden, die er selbst erleidet und die während der Dauer des Vertrages unmittelbar eine vorwerfbar fahrlässige Verletzung von Pflichten einer Vertrauensperson aus Ihrem beruflichen Aufgabenbereich verursacht werden.
Schadensmöglichkeiten
Schadenbeispiele
Durch Falschinterpretation der vertraglichen Regelungen zur Kündigungsfrist für 2 Gewerbehallen durch den Mitarbeiter des VN, verlängerten sich Mietverträge noch um weitere 18 Monate. Da VN aber bereits den Bau eigener Hallen beauftragt hatte, die dann auch pünktlich bezogen werden mussten, fielen zusätzliche Kosten an. Eine Weitervermietung der angemieteten Hallen konnte nicht erreicht werden. VN hätte ohne Eigenschadenversicherung insgesamt einen Schaden von 70.000 € zu tragen gehabt.
Ein Mitarbeiter in der Logistikabteilung eines VN gibt versehentlich eine größere und eilige Frachtlieferung an die falsche Adresse in Auftrag. Die Lieferung musste auf Umwegen an den richtigen Empfänger geliefert werden, wodurch höhere Kosten (8.000 €) entstanden und von der Eigenschadenversicherung ersetzt wurden.
Die Versicherung ist für mittelständische Unternehmen und Organisationen mit einem Umsatz von bis zu 50 Mio. EUR. Ob für Sie eine solche Absicherung möglich ist und in Frage kommt, können wir nur in einer persönlichen Beratung (online und offline) herausfinden.
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.
Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.
Schadenbeispiele
Gerd A. ist Vorstandsmitglied einer Autozulieferer-AG und berichtet dem Aufsichtsrat der Gesellschaft turnusmäßig über den Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik. Der von ihm zuletzt verfasste Bericht ist in einigen Teilbereichen unvollständig. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sollen sämtliche Informationen über die sich anbahnende Fehlentwicklung im Zusammenhang mit einem von der Gesellschaft übernommenen und in Belgien ansässigen Tochterunternehmen gefehlt haben. Zum Schluss des Geschäftsjahres stellt sich heraus, dass das von der Gesellschaft geführte Tochterunternehmen einen Verlust in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags erlitten hat. Das Aufsichtsratsmitglied Bernd C. ist der Auffassung, dass Gerd A. der Gesellschaft gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist, weil im Falle richtiger und vollständiger Informationen rechtzeitig geeignete Maßnahmen hätten eingeleitet werden können. Die Gesellschaft verlangt daher von Gerd A. Schadenersatz in Höhe
von 1,6 Millionen Euro wegen Verletzung von Berichtspflichten. Da ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Gerd A. und der Gesellschaft scheitert, verklagt die Gesellschaft Gerd A. auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro.
DAS ERGEBNIS: Der Rechtsanwalt von Gerd A. legt gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Das Berufungsgericht verurteilt Gerd A. zur Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz an die AG. Hinsichtlich der im gerichtlichen Verfahren angefallenen Kosten wird Gerd A. zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten zu 25 Prozent verurteilt.
DIE KOSTEN: Insgesamt muss Gerd A. Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 35.000 Euro ausgleichen, die vom Top-Manager-Rechtsschutz übernommen werden.
Ein Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von ihm weder bei der Geschäftsleitung noch beim Betriebsrat angesprochen. An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann: Durch die lange Arbeit erschöpft, fielen ihm auf der Landstraße fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des Mitarbeiters geschädigt wird und/oder es zu einem Unfall kommen musste.
Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.
Für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen).
Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten, abgeschlossen werden, als auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.
• Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.
• (Spezial) Straf-Rechtsschutz
Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens obliegt es Ihnen z.B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).
• Vermögensschaden-Rechtsschutz
Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren - egal, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten.
Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere Ausführungen zum Wechselspiel zwischen Vermögensschaden-Rechtsschutz und D & O am Ende dieser Broschüre!
Je nach Anbieter können diese drei Rechtsschutzbausteine einzeln oder nur in Kombination abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz auch noch Assistanceleistungen wie z. B. die psychiatrische Betreuung von Angehörigen bei Inhaftierung, Lohnfortzahlung, usw.
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (bereits rechtskräftiges Urteil)
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Während Großkonzerne mit eigener Rechtsabteilung und einer Armada von Juristen und Anwälten ihre Patentrechte durchfechten, gibt es viele kleine und mittelständische Unternehmen, Forscher und Einzelkämpfer, die eine bessere Idee haben. Diese auch zu schützen, ist eine Herausforderung.
Die Marken- und Patentrechtsschutzversicherung ist ein exklusives Konzept für die Absicherung von geistigem Eigentum.
In Deutschland gibt es ca. 1,5 Mio. Waldbesitzer, die jeweils unter 20 ha Waldfläche besitzen. Schwere Stürme, wie der Sturm „Kyrill“ im Januar 2007 oder „Nicklas“ 2015 haben die Forstwirtschaft in Deutschland schwer getroffen. Zudem steigt das Risiko von Waldbränden immer mehr.
Welche Absicherung für Sie möglich und machbar ist klären wir gern in einem persönlichen Gespräch (online oder offline)
Egal ob bei Vereinsfeiern, betrieblichen Veranstaltungen oder ähnlichem, der finanzielle Aufwand und die Risiken sind enorm.
Sichern Sie sich gegen Haftpflichtrisiken, Sachrisiken (Veranstaltungstechnik) oder auch gegen Ausfälle von Personen ab. Auch kann eine behördliche Anweisung dazu führen, dass eine Veranstaltung nicht stattfinden kann. Es handelt sich hierbei meist um Versicherungsschutz der den Zeitraum der Vorbereitung, der Veranstaltung selbst und des Abbaus umfasst.
Welcher Variante für Sie möglich und machbar ist zeigen wir Ihnen gerne persönlich.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier die Firma - versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht
und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, um sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.
Immer mehr Versicherer bieten auch persönliche D & O-Versicherungs- Lösungen an. So können Sie einen Versicherungsschutz erhalten, über den Sie selbst bestimmen können - und der auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zeitlich unbefristet gültig ist.
Wichtiger Hinweis: Vermögensschaden-Rechtsschutz und bzw. trotz D & O?
Grundsätzlich kommt die D & O auch für die Abwehrkosten (z. B. Anwalt) auf, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Ihrem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt zu haben. Dennoch kann der Abschluss einer gesonderten Vermögensschaden- Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
In vielen Tarifen der D & O werden die Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Gerade dann, wenn diese nicht allzu üppig gewählt wurde, besteht theoretisch die Gefahr, dass die Versicherungssumme für die rechtlichen Kosten und ggf. die Entschädigung nicht ausreicht.
Weiterhin greift der Schutz der D & O normalerweise nicht, wenn es sich um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung handelt. Wird Ihnen dies vom D & O – Versicherer vorgehalten, werden von ihm auch keine Kosten für Ihre Verteidigung übernommen.
Als Veranstalter brauchen Sie Haftpflichtschutz
Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Personenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.
Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen
Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.
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