Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.
Schadenbeispiele
Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch
psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.
Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.
Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:
• Firmeninhaber
• Mitarbeitende Angehörige
• sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
• Arbeiter
• Auszubildende
• Geringfügig Beschäftigte
• Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
• Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20 %. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.
.Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).
In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufung nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) oder B (körperlich tätig) vorgesehen.
Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.
Beitragsvorteil
Der Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstigerals der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung.
Zusätzliche Sozialleistung
Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.
Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.
Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten etc.).
Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden.
Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.
Ohne Direktanspruch
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer
Auszahlung der Versicherungssumme an den Artbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall, vorgelegt werden.
Mit Direktanspruch
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.
Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19 %) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“
mit einem Satz von 20 % (zzgl. Soli und pauschaler KiSt) auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen.
Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.
Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.
Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz der eigenen Mitarbeiter erhöhen und dadurch nicht nur die Sozialleistungen des Unternehmens verbessern, sondern zugleich können Unternehmen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei kommt eine solche Versicherung für viele Kosten rund um den Unfall und ebenso für die Folgekosten auf.
Ein Unfall kann auch während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schnell passieren und damit für das Unternehmen sowie für den Mitarbeiter weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Unternehmen selbst muss sich um adäquaten Ersatz kümmern und für den Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls dazu führen, dass dieser Einkommenseinbußen hinnehmen oder sogar kostenintensive Umbauten vornehmen muss. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht an dieser Stelle häufig nicht aus, um die Kosten in angemessenem Umfang zu decken. Arbeitgeber können diesen Versicherungsschutz aber durch den Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erhöhen und damit für mehr soziale Sicherheit der Mitarbeiter sorgen.
Das besondere an einer Gruppenversicherung ist, dass Unternehmen diese für ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen erhalten können. Insbesondere gegenüber dem Einzelabschluss können meist viele Kosten eingespart werden. Zugleich können die gewünschten Tarifdetails in der Regel sehr individuell angepasst werden, wodurch das Unternehmen selbst entscheiden kann, welche Bestandteile die betriebliche Gruppenunfallversicherung haben soll. Zu den Leistungen können zum Beispiel Versicherungsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent zählen oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann dabei für Unfälle während der Arbeitszeit gelten, aber ebenso für Wegeunfälle ausgeweitet werden. Sogar der private Bereich lässt sich mit dieser Art Versicherung integrieren, wodurch Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten können
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