Die Sachversicherung ist eine Versicherungsart, die Schutz für materielle Güter wie Gebäude oder Inhalt bietet.
Sie sichert gegen Schäden durch verschiedene Risiken wie Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen ab.
Im Falle eines versicherten Schadens werden die Kosten für Reparaturen oder Ersatzleistungen von der Versicherung übernommen.
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Auch jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.
Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.
Schadenbeispiele
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgegeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Weiterhin werden die PCs im Büro zerstört.
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, kamen auf den Besitzer zehn Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung hinzu.
Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.
Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Bürogebäude ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Die Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Wände beschmiert und die Computer in den Räumen zerstört.
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen zehn Tage in Anspruch.
Für alle Bürobetriebe und Praxen, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Die gesamte Büro- und Praxenausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.
• Feuer inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
• Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
• Sengschäden, Überspannungsschäden (In der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (In der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (In der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (In der Sturmversicherung)
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (In der Elementarschadenversicherung)
Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
Gut zu wissen - Betriebsunterbrechung
Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. Auch ein Ausfall des Betriebsinhabers aufgrund einer Erkrankung, die zu einer medizinisch nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit führt ist denkbar.
Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschadens entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)
• Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung.
Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)
• Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU)
• Oftmals für größere, industrielle Betriebe
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges
dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar
ist.
Schadenbeispiele
Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand
in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage an.
Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.
Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im Wannenablauf, Schmutzwasser in die Holzbalkendecke des darunter liegenden Büros eines Handwerkerbetriebes. Die Büromitarbeiter nahmen mehr und mehr einen modrigen Geruch wahr, konnten aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters in der Etage über dem Büro entdeckte man Aufwerfungen im Fliesenboden. Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke ausgetauscht werden musste.
Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.
Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer Industriehalle fest, dass die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen und nur noch von wenigen Schrauben festgehalten wird. Darüber hinaus hatte der Sturm die gesamte Überdachung nach oben gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten sich umfangreich.
Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.
Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zehn Tage.
Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre In stallationen und elektrische Anlagen,
sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind
• Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung
• Schäden durch Sturmflut
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
• Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser...)
Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
Schadenbeispiele
Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.
Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung
begleichen.
In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.
Bei einem Werkzeugbau ist ein Brandschaden eingetreten, so dass an den Maschinen nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann. Durch die Unterbrechung des Betriebs tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein.
Dass ein schwerer Herbststurm das Lagerdach einreißt, ist gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung besteht. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.
Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Ärzte, Heilberufe, Freiberufler und Kammerberufe
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
• Krankheit oder Unfall des Inhabers
• angeordneter Quarantäne
wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Risikoorte.
Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Der durch den Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kostenund Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Nein. Ihr Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Ihren Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Sie nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Ihrem Betrieb erhielten. Ihre betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden - egal, wie hoch Sie es auch vereinbart haben mögen. Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Diese Absicherung bezieht sich auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.
Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.
"Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand versichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.
Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter.
Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.
Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebsgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden. Brennen Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen ab, geht der Schaden oft in die Millionen. Mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung schützen Sie sich vor dem Kostenrisiko durch Gebäudeschäden. Die Prämie zur Gebäudeversicherung richtet sich nach Bauart und Wert Ihrer Betriebsgebäude, außerdem nach dem Schadenrisiko Ihres Gewerbes.
Versichern Sie auch kombinierte Wohn- und Betriebsbauten
Die gewerbliche Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser, Frost, Hagel und Blitzschlag an allen versicherten Bauten. Auf Wunsch können Sie auch so genannte Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsche und Erdbeben in die Gebäudeversicherung einschließen. Der Umfang des Versicherungsschutzes lässt sich genau auf Ihren Betrieb abstimmen, so dass Sie vor allen wichtigen Risiken geschützt sind. Auch kombinierte Betriebs- und Wohngebäude lassen sich problemlos versichern.
Egal ob Arzt, Ingenieur oder Steuerberater - jeder Freiberufler und Selbstständige sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.
So gehört eine Betriebsausfallversicherung, vor allem für einen an feste Räumlichkeiten gebunden Betrieb, zu den bedeutenderen betrieblichen Versicherungen. Die größten Risiken stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Neuerdings werden auch häufig Krankheits- und Unfallrisiko versichert. Die Tarifeinstufung - und somit die Beitragshöhe - ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind z.B. das Alter des Versicherungsnehmers, die Anzahl der versicherten Leistungen, die Versicherungssumme und die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit im Schadensfall).
Ein weiterer Vorteil der Betriebsausfallversicherung ist, dass die Beiträge zu den Betriebskosten zählen - im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung des Unternehmers, deren Beiträge Privatausgaben sind. Das sichert Steuervorteile.
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