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Sach | Haft­pflicht | Rechtsschutz
 

Private Sachversicherung

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Private Sachversicherungen sind Versicherungen, die persönlichen Besitz und Vermögenswerte vor Schäden, Verlusten oder Diebstahl schützen. Diese Versicherungen bieten finanzielle Sicherheit, indem sie die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Entschädigung im Falle von unerwarteten Ereignissen abdecken. 

Haft­pflichtRechtsschutzHausratKFZ

TierDrohneFahrradJagdhaftpflicht


Haft­pflichtversicherung

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Die private Haft­pflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Per­sonen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen!

Schadenbeispiele

Rotwein

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

Zigarette

Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der
örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenüber nahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

Vorbei

Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des
Nachbarn.
Die Schaden höhe wurde auf 400 € geschätzt.

Anerkennung

Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenver ursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.

Zu schnell

Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

Was ist versichert? 

Grundsätzlich alle Sach-, Per­sonen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatte
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
• Im Haushalt beschäftigte Per­sonen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Per­sonenkreis auch auf:
• Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
• Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
• Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Per­sonen, wie z. B. Au-pairs

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert

• Vorsatz
• Geldstrafen und Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden durch deliktunfähige Per­sonen
• Gefälligkeitsschäden
• Mietsachschäden an beweglichen Sachen
• Haft­pflichtansprüche mitversicherter Per­sonen untereinander
• Neuwertentschädigung
• Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
• Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
• Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
• Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten

Sonderfall Glasbruch

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf.
Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch
schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags
sehr zu empfehlen.


Rechts­schutz­ver­si­che­rung

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Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird.
Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung triffst du Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf
sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann? 

Schadenbeispiele

Arbeits-Rechtsschutz

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab. 

Wohnungs-Rechtsschutz

Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

Verkehrs-Rechtsschutz

Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Sozial-Rechstsschutz

Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt. 

Steuer-Rechtsschutz

Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis
ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz
Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Per­sonen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

Was ist versichert? 

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

Wo gilt die Versicherung?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungs­summen für Europa und Übersee.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.

Wer ist versichert?

Je nach Vereinbarung sind folgende Per­sonen versichert:
• Versicherungsnehmer
• Ehe- und Lebenspartner
• Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. 
• Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. 

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche), Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Per­sonen untereinander
• Vorsätzlich begangene Straftaten

Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden. 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat 

Was ist sonst noch zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich
eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.


Unsere Empfehlung 

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Haus­rat­ver­si­che­rung

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Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.
Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf dich zukommen.

Schadenbeispiele

Blitzeinschlag

Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.

Rohrbruch

Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.

 Einbruchdiebstahl

Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.

Sturmschaden

Das Orkantief „Sabine“ fegte 2020 mit Orkanböen von über 100 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und die Soundbar. Der Schaden wurde auf 3.500 € geschätzt.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Privatpersonen mit eigenem Hausstand.
Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm/Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg
• Kernenergie
• Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)

Feuer
• Sengschäden, Überstrom, Induktion

Leitungswasser
• Plansch- oder Reinigungswasser
• Schwamm

Sturm/Hagel
• Sturmflut
• Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen

Einbruchdiebstahl/Raub
• Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu ver­sichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
• Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
• Entstandene Kosten, wie z. B. Aufräumungskosten, Bewegungsund Schutzkosten oder Hotelkosten werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
• Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Haus­rat­ver­si­che­rung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.


Drohnen sind wie jedes andere Luftfahrzeug versicherungspflichtig!
Nur dann, wenn die Privathaftpflichtversicherung eine entsprechende Regelung beinhaltet, benötigt es zum privaten Gebrauch der Drohne keine gesonderte Versicherung.
Immer dann, wenn die Drohne – wie auch immer – gewerblich benutzt wird, benötigt es einen gesonderten Haft­pflichtschutz. Hier genügt es bereits, dass du gegen ein Honorar z. B. Bilder vom Nachbarhaus oder Luftaufnahmen für das Imagevideo der Gemeinde erstellst. Bitte hierbei nicht leichtsinnig sein!

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist das fachliche Gegenstück zur Haft­pflichtversicherung. 
Hier ist weiterhin zu beachten, dass Luftfahrzeuge nicht automatisch gedeckt sind und ausdrücklich eingeschlossen werden müssen, da diese Deckung in allererster Linie für zulassungs- und versicherungspflichtige Straßenfahrzeuge gedacht ist. Da einzelne Rechts­schutz­ver­si­che­rungen entgegen der Einstufung als Luftfahrzeug aber auch Deckung über einen Privat-Rechtsschutz bieten würden, können wir leider nur empfehlen, beim Versicherer konkret anzufragen und ggf. um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.

Grundsätzlich ist deine Drohne auch nicht über die Haus­rat­ver­si­che­rung versichert.
Die Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV für die Haus­rat­ver­si­che­rung sehen hier einen Ausschluss von Luftfahrzeugen unabhängig von deren Versicherungspflicht vor. Neuere leistungsstarke Bedingungswerke nennen Drohnen und weitere Flugmodelle aber explizit unter den versicherten Sachen.  

Drohnenversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch des Fluggeräts
gedacht wurde. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen
Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige
wesentliche Punkte aufführen.
• Schäden durch Absturz oder Anprall
• Diebstahl und Raub
• Vandalismus
• Transportschäden

Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch
auf Zubehör wie z. B. eine Kamera erstrecken. Weiterhin leisten manche Anbieter erst nach Ablauf einer anfänglichen Wartezeit für entstandene Schäden.


Wer seine Drohne kreisen lässt, verfolgt diese naturgemäß konzentriert mit den Augen. Auf drohende Gefahr, wie Unebenheiten|Treppenstufen auf dem Gelände oder herankommende Fahrzeuge, kann also nur entsprechend eingeschränkt reagiert werden. Es empfiehlt sich daher, eine private Unfall­ver­si­che­rung abzuschließen. Kern des Schutzes ist eine von dir individuell festlegbare Invaliditätsleistung, die entsprechend der erlittenen Invalidität Kapital ausschüttet, mit dem du deinen gewohnten Lebensraum deinen neuen Bedürfnissen anpassen kannst (z. B. behindertengerecht umgebauter Pkw, Rollstuhlrampen, Treppenlifte, spezielle
Prothesen etc.).


Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer – es wird
gestohlen. Gerade bei modernen Rädern und E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann in voller Höhe abgesichert ist.

Schadenbeispiele

Diebstahl 

Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit seinem Rad zum Bahnhof, um von dort mit dem Zug zur Arbeit zu gelangen. Das Rad befestigt er solange mit einem eigenständigen Kettenschloss an einem Fahrradständer. Als er eines Tages durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Dank seiner Fahrradversicherung ist auch der einfache Diebstahl (außerhalb von verschlossenen Räumen) abgesichert.
Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades in Höhe von 2.000 Euro übernimmt der Versicherer.

Teildiebstahl

Während einer sonntäglichen Fahrradtour macht Frau Müller in einem Biergarten halt. Ihr Fahrrad sichert sie vorschriftsgemäß am dafür vorgesehenen Fahrradständer. Als sie nach einer
kleinen Stärkung und einem erfrischenden Radler nach Hause fahren möchte, stellt sie entsetzt fest, dass sowohl ihr Lenker als auch der Sattel abmontiert und entwendet wurden. Auch hier
wird der entstandene Schaden – dank der abgeschlossenen Fahrradversicherung – vom Versicherer ersetzt.

Akkuschaden 

Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro. Glücklicherweise übernimmt der Versicherer die Kosten. 

Verkehrsunfall 

Herr Meyer ist mit seinem Rad auf dem Weg zur Arbeit. Bei einem Abbiegevorgang unterschätzt er die Geschwindigkeit eines herannahenden Autos und nimmt diesem die Vorfahrt. Geistesgegenwärtig stößt sich Herr Meyer in letzter Sekunde vom Rad. Glücklicherweise zog er sich lediglich kleine Schürfwunden zu – das Fahrrad jedoch erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Vollkasko-Fahrradversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades. Die Schäden am Auto übernimmt seine private Haft­pflichtversicherung. 

Panne

Während ihres Urlaubs möchte Frau Schmidt eine einwöchige Radtour von insgesamt 300 km bewältigen. Am dritten Tag jedoch, in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit, stürzt sie in einer steilen Linkskurve und ihr Rad rutscht einen Abhang hinunter. Glücklicherweise schickt die 24-Stunden-Hotline des Versicherers umgehend Pannenhelfer, die das Fahrrad bergen können. Da eine Weiterfahrt mit dem völlig demolierten Rad nicht mehr möglich ist, bekommt sie ein Ersatzfahrrad gestellt und kann ihre Tour wie geplant fortsetzen.

 


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Privatpersonen mit hochwertigen Fahrrädern.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Zumeist können Kunden verschiedene Leistungsbausteine wählen, um den Schutz optimal auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen:
Diebstahlschutz
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
• Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus)
• Diebstahl aus einem abgeschlossenen Kfz
• Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger

Kaskoschutz
• Unfall (auch Transportmittelunfall)
• Fall- oder Sturzschäden
• Brand, Explosion, Blitzschlag
• Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung etc.)
• Vandalismus
• Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
• Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbisse sowie Kabelbruch
• Verschleiß an allen Fahrradteilen
• Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten


Schutzbrief
• 24h-Notfall-Hotline
• Pannenhilfe
• Abschleppdienst
• Transport zur Werkstatt
• Bergung
• Weiter- oder Rückfahrt
• Ersatzfahrrad
• Übernachtungskosten
• Fahrrad-Rücktransport
• Fahrrad-Verschrottung
• Notfall-Bargeld

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

• Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Pedelecs und E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
• Schäden, die nicht die Funktion des Fahrrads beeinträchtigen (Schönheitsfehler)
• Schäden durch Rost oder Oxidation
• Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z. B. Tuning)
• Schäden durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
• Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Terrorismus
• Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Für den Geltungsbereich des Schutzbriefes werden jedoch mitunter Eingrenzungen vorgenommen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis bzw. dem Kaufpreis des Fahrrades. Fest verbaute Zusatzteile wie Schutzbleche, Lampen, Spiegel etc. müssen dabei berücksichtigt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Neuwerterstattung bei Diebstahl oder kompletter Zerstörung
• Reparaturkosten bei Beschädigung
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Abschlepp-, Bergungs- und Übernachtungskosten, Kosten für ein Ersatzfahrrad etc.


Jagdhaftpflichtversicherung

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Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer – es wird
gestohlen. Gerade bei modernen Rädern und E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann in voller Höhe abgesichert ist.

Schadenbeispiele

Durchschuss

Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden Pkw. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines Fahrzeugs geltend.
Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.

Verwechslung

Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss ihm in die Hand. Der Geschädigte forderte
Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall.
Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.

Spaziergang

 Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten.
Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt

Verfolgung

Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden.
Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.

Hochsitz

Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt.
Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt.

 


Wissenswertes

 

Für wen ist die Versicherung?

 Für alle Per­sonen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten. Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit bereits Jagdscheinanwärter zu ver­sichern.

 

 

Was ist versichert?

 Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Haft­pflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen
ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich
auf Per­sonen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.

Zusätzlich ist die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers u. a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
• aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
• aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
• als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunden
• aus der Teilnahme an Jagdhunde Gebrauchsprüfung
• Auslandsschäden
• aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

• vorsätzliches Handeln
• strafbare Handlungen
• Ansprüche aus Wildschäden

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse im Ausland gelten spezielle Bedingungen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung:
Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung aus obig beschriebenem Grund.

Elementarabdeckung
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden besteht, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dafst du wirklich nicht unterschätzen.

Unbenannte Gefahren
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für dein Hab und Gut erhälst du, wenn du dich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheidest. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Risiko der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Die Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, selbst wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen - Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Risiko der Gewässerschadenhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Das hängt vom jeweiligen Tarifwerk ab.

Bau­herren­haft­pflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bau­herren­haft­pflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko der Bau­herren­haft­pflicht unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.

 


Zusammenfassung


Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt: Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversich...mehr ]


Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rechtsschutzversicherung

Recht haben ist eine Sache: Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, in welchen die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherun...mehr ]


Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde. Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elekt...mehr ]


Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Sc...mehr ]


Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich...mehr ]


Motor­rad­ver­sicherung

Motorradversicherung

Motor­rad­ver­sicherung: Die Haft­pflicht braucht jeder Biker: Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen ...mehr ]


Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht

Genießen Sie Ihre PassionWer in Deutschland auf die Pirsch gehen will, muss nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern braucht auch eine Haft­pflichtversicherung. Das sind die Voraussetzungen für einen Jagdschein. Denn auf der Jagd kann allerhand passieren: Ein Querschläger verletzt einen Spaziergänger, Ihr Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder ein Jagdgast verletzt sich am Hochsitz. Die Jagdhaftp...mehr ]


Fahrradversicherung

Fahrradversicherung

E-Bike, Pedelec & FahrradversicherungFahrradfahren ist in. Nachhaltig, gesund und gerade in Großstädten gelten Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes oft als schnellstes Fortbewegungsmittel. Mit diesem Trend steigt dieAnzahl der E-Bikes, die sich nicht nur bei der älteren Generation wachsender Beliebtheit erfreuen. Die Kaufpreise der „Zweiräder mit Schubkraft“ übersteigen dabei schnell ein ...mehr ]


Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen. Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung ...mehr ]


Tier-OP-Versicherung

Tier-OP-Versicherung

Haustiere können schwer erkranken; teilweise so schwer, dass eine Operation notwendig wird. Gerade Tumor- und Skeletterkrankungen nehmen stark zu. Weiterhin stark verbreitet sind Bänderrisse bei Hunden oder Pferden. Nun sind vor allem für Hunde, Katzen und Pferde sogenannte Tier-OP-Versicherungen erhältlich. Diese übernehmen die Kosten, wenn eine Operation nötig sein sollte. Der Eingriff bei einem...mehr ]


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Frank Walloschek
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