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KFZ-Versicherung
 

KFZ-Versicherungen, auch bekannt als Kraftfahrzeugversicherungen, sind ein unverzichtbarer Schutz für Fahrzeugbesitzer.
Die Versicherungen sind entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Um deine individuellen Bedürfnisse abzudecken, kannst du zwischen Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko wählen. 

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Auto­ver­si­che­rung

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Wenn du dir ein Auto zulegst, musst du es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn du schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigst. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlst du weniger, wenn du deinen PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmeldest und den Vertrag später umschreiben lässt. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die du anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügst. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an deinem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör deines Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall kannst du deine Prämie senken.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an deinem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von deiner Vollkasko reguliert.

Wenn du deine KFZ-Vollkasko in Anspruch nimmst - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird dein Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Die Kosten der KFZ-Versicherung

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherung

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn du deine Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nimmst, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 %.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Dein Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für dich lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

So sparst du Beiträge deiner KFZ-Versicherung

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 %. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten du mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf dich umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn du offen fahren und dabei sparen willst, kannst du ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlst du dann nur für den Zeitraum, in dem dein Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn dein Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.


Oldtimerversicherung

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Runde, auswechselbare Formen prägen das automobile Straßenbild unserer Tage. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markantes Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Kadett D optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor. Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Beitrag bietet. Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar. 

Schadenbeispiele

Knall auf Fall

Herr Müller erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er sich einen Bitter CD zulegte. Bei einer beherzten Ausfahrt im frühen Sommer vernimmt Herr Müller einen Knall aus dem Motorraum. Der Wagen geht aus und ein Pannendienst muss gerufen werden. Dieser schleppt ihn zur nächsten Werkstatt ab. Dort stellt man fest, dass ein Pleul gebrochen war und ein Loch in den Motor schlug. Da Herr Müller einen Schutzbrief sowie einen umfangreichen Schutz in Form einer echten All-Risk-Deckung für sein automobiles Schätzchen abschloss, wurden Pannendienst und Reparatur des Motors von seinem Versicherer übernommen. 

Auf den Hund gekommen

Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren „Buckelvolvo“ angenehm sonnig. Die Freude trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz
geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 3.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen. Zum Glück ist der Schaden durch die Versicherung gedeckt, da in Frau van der Haardts Tarif nicht nur der Zusammenstoß mit Haarwild, sondern mit jeglicher Art von Tier mitversichert ist. 

Einbruch

Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Flügeltürer mit dem „Stuttgarter Stern“ ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen sie auch in die Garage ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus. Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden am Fahrzeug auf.
Übrigens: Viele Oldtimer-Tarife sind weiterentwickelt worden, sodass Vandalismusschäden meistens die Teilkasko übernimmt. 

Abgestellt

Herr Weber fährt seinen Buick Riviera nur, wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen. Das Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen und verursachen Dellen und Kratzer im Lack. Obwohl zum Schadenzeitpunkt keine
Versicherungsbeiträge gezahlt wurden - der Wagen war ja abgemeldet - übernimmt Herrn Webers Versicherung den Schaden.
Der kostenlosen Ruheversicherung, die meistens 18 Monate gilt, sei Dank. Um darüber hinaus Versicherungsschutz genießen zu können, ist die Fortführung mit Hilfe einer kostenpflichtigen Ruheversicherung möglich.

Vom Hänger gesprungen

Herr Schmidt wollte mit seiner Frau ein Oldtimertreffen im Harz besuchen. Die Reise unternahmen Sie mit ihrem großen Wohnmobil. Ihren Porsche 356 nahmen sie „huckepack“ auf dem Anhänger mit. Auf halber Strecke war Frau Schmidt gezwungen scharf zu bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden Wagen zu verhindern. Der Porsche war dummerweise nur im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsen „hüpfte“ dieser ein Stück nach vorne auf die Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am Unterbau des Fahrzeugs beschädigt. Die Kaskoversicherung der Schmidts kam für den Schaden auf, da auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde. 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Oldtimerversicherung?

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haft­pflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung - auch für Oldtimer und Youngtimer.

Besonderheiten:
Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich dein Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer- Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu ver­sichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft. Die Schadenfreiheitsklasse kann in der Regel beim Versicherer im Hintergrund weitergeführt werden.

Was ist über die Oldtimerversicherung versichert? 

Die Haft­pflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Allgefahrendeckung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um beispielsweise:
• Auslandsschadenschutz
• Fahrerschutz
• Schutzbrief

Typische Versicherungsleistungen der Oldtimerversicherung

• Haft­pflicht-Versicherung: Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen,
sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung und Vandalismus
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle
• Allgefahrendeckung: Es handelt sich um eine Erweiterung der Vollkasko. Alles ist versichert, bis auf definierte Ausschlüsse
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend
Leistungen der Haft­pflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht über die Oldtimerversicherung versichert?

• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Wo gilt die Oldtimerversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt meistens innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.

Darauf solltest du bei der Oldtimerversicherung achten

Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird meist der Marktwert des Fahrzeuges erstattet. Bei einigen Versicherern kannst du den Marktwert, den Wiederbeschaffungswert und den Wiederherstellungswert ver­sichern lassen.

Der Marktwert beschreibt den Durchschnittspreis eines Fahrzeugs bei An- und Verkauf auf dem Privatmarkt – ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer oder der Gewinnspanne eines Händlers.
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die der Geschädigte nach einem Totalschaden oder Verlust aufwenden muss, um kurzfristig ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug – unter Einbeziehung des seriösen Handels – zu beschaffen.
Beim Wiederherstellungswert handelt es sich um die Summe, die sich aus der Anschaffung und späteren Restaurierung eines Kfz ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.

Bitte beachte, dass eine Anpassung der Versicherungssumme (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwacht werden muss! In der Regel bieten die Versicherer jedoch eine sog. Vorsorgeversicherung (meistens zwischen 10 und 30 Prozent) an, welche bereits im Tarif inkludiert ist. Eine Orientierung bietet hier z. B. Classic-Data.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall von der Oldtimerversicherung geleistet?

Über die Kfz-Haft­pflichtversicherung werden anfallende Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungs­summen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den versicherten Wert des Fahrzeuges.


Wohnmobilversicherung

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Urlaub in einem Luxushotel mit „All-inclusive“-Verpflegung ist nichts für dich? Dann genießt du sicher lieber die Vorzüge des Campings.
Ein Zeltplatz punktet vor allem mit einem relativ günstigen Preis; und zudem ist man als Urlauber viel flexibler als im Hotel. Für viele ist Camping nicht nur Urlaub, sondern eine Lebenseinstellung. Du liebst es zu campen und können dabei so richtig ausspannen? Dann sollte der Camping-Urlaub aber sprichwörtlich nicht ins Wasser fallen. 

Gelegenheitscamper

Wohnwagenversicherung

Die Wohnwagenversicherung ist eine KFZ-Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Campern zugeschnitten ist. Als Basisschutz ist hier die KFZ-Haft­pflichtversicherung zu nennen, die in Deutschland eine Pflichtversicherung darstellt. Sie schützt, wenn du andere mit deinem Wohnwagen schädigst.
Zu empfehlen ist aber eine Erweiterung dieses Grundschutzes. Eine Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Schäden durch Unwetter und Diebstahl ab. Wirklichen Rundumschutz bietet aber immer nur die Vollkaskoversicherung. Sie kommt sogar bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus auf. Aber auch in einer Kaskoversicherung sind nur fest mit dem Wohnmobil verbundene Teile versichert. Zusätzlich sind diese auch nur gegen die in der Kaskoversicherung enthaltenen Gefahren abgesichert. 

Hinweis: Da Wohnmobile in aller Regel nur in den warmen Monaten gefahren und über den Rest des Jahres nicht selten trocken abgestellt
werden, sind sie oft auch nach vielen Jahrzehnten noch gut in Schuss.
Demnach ist es oft möglich, bei einem Alter von 30 Jahren oder mehr ein Oldtimerkennzeichen und damit entsprechend preiswerten Versicherungsschutz zu erhalten. Wichtig: Eine Nutzung im Alltag ist dann
in der Regel ausgeschlossen und meist wird ein Alltagsfahrzeug vorausgesetzt. 

Schutzbrief deines Wohnwagens

Wohnmobile benötigen einen eigenen Schutzbrief, selbst wenn du schon für deinen PKW einen Schutzbrief abgeschlossen hast. Wer hat noch nicht gesehen, dass Wohnmobile und Wohnwagen am Straßenrand oder auf dem Standstreifen liegen geblieben sind? Ein geplatzter Reifen oder technische Defekte sind nicht selten, können aber den Urlaub vermiesen. Gut deshalb, wenn man für solche Fälle einen Schutzbrief in der Tasche hat.

Zu den Leistungen eines Schutzbriefes zählen:
• die klassische Pannen- und Unfallhilfe,
• Abschleppdienst,
• Bergung,
• evtl. Mietwagen, Übernachtungskosten oder Krankenrücktransport.

Inhaltsversicherung

Die „Hausrat“ für Wohnmobil und Wohnwagen.
Bei einem Campingausflug ist nicht selten jede Menge Gepäck und technisches Equipment an Bord. Falls davon irgendetwas abhandenkommt – sei es durch Diebstahl, Vandalismus, Brand oder ein Naturereignis – kann das ganz schön teuer werden. Zu Hause sind lose Gegenstände über die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt, doch greift diese auch beim Camping? – In den meisten Fällen leider nicht. Oftmals sind zwar Gegenstände im Fahrzeug mitversichert, doch häufig sind damit nur normale PKW gemeint. Auch elektronisches Inventar ist oft ausgeschlossen. Dies ist jedoch kein Grund zur Panik, denn einzelne Anbieter haben ein Produkt speziell für Camper und Reisende: die Inhaltsversicherung.
Deine Inhaltsversicherung sichert das Inventar ab, also die losen Teile im Fahrzeug. Je nach Tarif ist entweder nur das Reisegepäck versichert oder auch elektronische Gegenstände. Vergleichen lohnt sich hier!
Die Inhaltsversicherung deckt üblicherweise Fälle von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust dieser Gegenstände durch Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Raub und räuberische Erpressung. Auch bei Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind die Gegenstände dann in der Regel mitversichert.
Achtung: Bargeld oder Schmuck sind in der Regel nicht mitversichert!
Neben einer Inhaltsversicherung bieten auch einige Versicherer Hausrattarife mit einer „Mobildeckung“ an. Dieser Vertragszusatz dient der Gewährleistung des Versicherungsschutzes, auch bei vorübergehender Unterbringung im Wohnwagen oder Wohnmobil. 


Viele Versicherer bieten eine spezielle Camping-Versicherung an.
Dies ist eine Absicherung, die feststehende und nicht zugelassene Wohnwagen oder Mobilheime schützt. 
Bitte beachte: Zugelassene Reisefahrzeuge und Wohnmobile benötigen eine KFZ-Haft­pflicht- und Kaskoversicherung. Auch wenn lediglich ein Kurztrip mit  Camper oder Wohnmobil unternommen wird, ist eine KFZ-Versicherung verpflichtend.

Dauercamper

Campingversicherung

Für Dauercamper, die ihr mobiles Zuhause ausschließlich für private Zwecke nutzen, sollte auch der Schutz des Hab und Guts oberste
Priorität haben. Die Leistungen der Versicherer variieren natürlich von Tarif zu Tarif. Grundsätzlich umfasst eine Camping-Versicherung die Absicherung des Wohnwagens oder des Mobilheims sowie aller fest eingebauten Teile. Eine Inhaltsversicherung ist oftmals inklusive oder aber separat buchbar.
Natürlich geht man immer davon aus, dass schon kein Unglück passieren wird. Was aber, wenn doch? Wenn das liebevoll aufgebaute
Freizeitmobil mutwillig zerstört wird, ein Feuer ausbricht oder es zu Hagelschäden kommt?

Umfassender Schutz vor:
• Brand, Blitzschlag, Explosion;
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus im Zuge eines Einbruchs;
• Sturm, Hagel;
• Überschwemmung.

Einige Versicherer bieten auch Komplettpakete an. Hier sind Hausrat, Glasbruch und Haft­pflicht oftmals inbegriffen.

Was ist mit der Wohnmobilversicherung versichert? 

• Wohnwagen, Mobilheime;
• i.d.R. Mobiliar/Hausrat im Objekt am Campingplatz.

Das Eigentum vieler Dauercamper beschränkt sich oftmals nicht nur auf das Campingmobil. Anbauten, Zelte, Vorzelte, Markisen und Pavillons wollen auch mit abgesichert sein. 


Motor­rad­ver­sicherung

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Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.

Prämie runter durch Rabatte und schadenfreie Jahre
Auch in der Motor­rad­ver­sicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motor­rad­ver­sicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Sparen Sie Beiträge mit einer günstigeren Motor­rad­ver­sicherung
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motor­rad­ver­sicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu ver­gleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.


Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kenn­zeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2019 waren zum Beispiel grüne Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2020 schwarze und im Jahre 2021 blaue. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2022 erneut grüne Kenn­zeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.


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