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Hausbauversicherung
 

Welche Versicherungen benötige ich für meinen Hausbau?

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Wer kann und will, erfüllt sich den Traum vom Eigenheim. Doch als Bauherr musst du dich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. 

Risikosituationen

Irrglaube der Alters­vorsorge

Die landläufige, scherzhafte Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse, ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Alters­vorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand
gehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und man womöglich bereits im Rentenalter ist. Ein neues Dach, verbesserte Wärmedämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Wohl dem, der dafür frühzeitig Vorsorge getroffen hat.
Daher ist auch tunlichst davon abzuraten, bestehende Altersvorvorsorgeverträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Alles erfüllt seinen bestimmten Zweck: Das Haus bietet dir Wohnraum, ein Alters­vorsorgevertrag füllt deine Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte.

Bauhherren haften für ihre Baustelle

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial etc.). Als Bauherr trägst du die Verantwortung, wenn
durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn du eine Firma mit der Bauausführung
beauftragt hast. Kommt es zum Schadensfall, kannst du  nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.
Eine Bau­herren­haft­pflichtversicherung kommt für berechtigte Haft­pflichtansprüche auf, die Geschädigte an dich stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab – zur Not vor Gericht. Hierfür anfallende Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für
deine Baustelle nicht, benötigst du gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein. 

 Helfende Hände auf der Baustelle

Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann, wenn dir kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass du einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lässt, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt.
Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotenzial einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfall­ver­si­che­rung bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein. 

Sonderfall Rohbau

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Schäden abgesichert werden.
Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an. Weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und leicht begehbar für jedermann kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden oder durch Vandalismus ein
Feuer den Rohbau beschädigt oder zerstört. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch.
Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Schadensursachen wie beispielsweise Hagel, Sturm, Diebstahl, Überschwemmung etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten dir die anfallenden Kosten, um den Zustand am Bau wieder herzustellen, der vor dem Schadensereignis bestand.

Streit mit den Bauunternehmen

Beim Bau eines Hauses oder auch bei dessen Umbau kann es mit den beauftragten Firmen schnell zu Streitigkeiten kommen – sei es aufgrund einer mangelhaften Ausführung oder erheblichen Verzögerung. Oftmals geht es schnell um sechsstellige Summen. Im schlimmsten
Fall endet die Auseinandersetzung vor Gericht. Haben Bauherren dann keinen Rechtsschutz, müssen sie entweder hohe Anwalts- und Gerichtskosten riskieren oder aber auf ihr Recht verzichten.
Eine gewöhnliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht, wenn Bauherren in Rechtsstreitigkeiten geraten. Es ist ein zusätzlicher Bauherren-Rechtsschutz nötig. Wichtig ist, dass du den Rechtsschutz für Bauherren rechtzeitig abschließt. Das heißt, der Versicherungsvertrag muss unterzeichnet sein, bevor der Kauf vollzogen ist oder die Bau- beziehungsweise Umbaumaßnahmen begonnen haben. 

Insolvenz und Pfusch am Bau 

Es ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat.
Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann dir viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt dein finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an dir hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für dich.
Neben der rein finanziellen Komponente wird dir hier auch viel Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie zu einem echten Problem auswachsen. Dieser innovative Versicherungsschutz ist bereits für einen kleinen Bruchteil der Bausumme erhältlich – die Investition zahlt sich in jedem Fall für dich aus! Hinweis: Diese Art von Versicherung kannst du nicht selbst abschließen. Sie muss von deinem Bauträger abgeschlossen werden, da ihm so eine Art Bürgschaft für seine Verpflichtungen eingeräumt wird, der ihnen die Prämie dann mit belasten müsste. Ein Gespräch klärt dies gewiss.


Wissenswertes

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Bauvorhaben?

Ein Bauvorhaben ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bezahlen. Im Regelfall nimmt ein Bauherr zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen.
Bestehen Alters­vorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld
an. Teilweise wird hier auch – entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt – ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden.
Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist auch die Einbindung der staatlichen Riesterförderung möglich. Wohnriester erfreut sich großer Beliebtheit im Volk. Auf den ersten Blick wirkt dies wie „der Staat beteiligt sich am Hausbau“. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies allerdings, dass aufgrund der nachgelagerten Besteuerung nach Rentenbeginn Steuern auf einen aus einem Riester-Vertrag entnommenen Betrag, auf die geförderten Tilgungsbeiträge und auf die Zulagen gezahlt werden müssen (einmalig mit 30 % Steuer-Nachlass oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr). Wird eine Immobilie keine zehn Jahre gehalten, entfällt der Förderanspruch wieder, sofern die Fördersumme nicht wieder in eine neue Immobilie investiert wird. So schön Wohnriester auf den ersten Blick wirken mag, man sollte im Einzelfall sehr genau prüfen, ob dieser Weg der richtige ist.
Aufgrund der hohen Ratenbelastung läuft kaum eine Zinsfestschreibung einer Finanzierung ohne Restschuld aus. Eine gute Finanzierung besteht normalerweise aus zwei Tranchen. Zur Sicherung des niedrigen Zinssatzes für die zweite Finanzierungsphase, besparen viele parallel zur Tilgung des ersten Darlehens, einen Bausparvertrag. Hierbei
sollte die Darlehenssumme ausreichend hoch angesetzt werden, um eine echte Anschlussfinanzierung zu sichern. Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie können mit in den Bausparvertrag fließen – indirekt beteiligen sich Arbeitgeber und Staat dann an deiner Finanzierung. Natürlich gibt es da aber auch eine Schattenseite. So muss die monatliche Sparrate zusätzlich zur Finanzierung erst einmal aufgebracht und über die Jahre beibehalten werden können, damit der Vertrag auch pünktlich zuteilungsreif wird. Die Verzinsung des Guthabens ist bei Verträgen mit guten Darlehenskonditionen derart niedrig, dass sie im Grunde keine wirkliche Rolle mehr spielt. Dagegen fallen die laufenden Kontoführungsgebühren usw. verhältnismäßig hoch aus. Eine sonderliche Flexibilität bietet so ein Bausparvertrag zudem auch nicht. Er erfüllt einzig und allein diese eine Aufgabe. Ob dieser oder ein alternativer Weg zur Prolongation der für dich bessere ist, kann man pauschal nicht sagen und bedarf der Einzelfallprüfung ggf. in Absprache mit uns. 

Wie sichere ich meine Familie während der Finanzierung des Hausbaus gegen Risiken ab? 

Die meisten Bauherren befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hausbau mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um
die offenen Schulden begleichen zu können, ist dabei noch eine ganz andere Frage. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab.
Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden.
Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Erkrankst du und können daher nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt dein monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um deiner Ratenverpflichtung nachzukommen? Auch hier bieten viele Anbieter gute Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Überprüfe ggf., ob deine bestehende Berufs­unfähig­keitsrente
für deine neue Situation noch ausreicht. Fehlt dir dieser wichtige Schutz bislang, solltest du  diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen.
Wer es als persönliches Risiko ansieht, kann auch für den Fall der Arbeitslosigkeit vorsorgen. Ein Ratenschutzbrief kommt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf. Oft kann die Leistung eines solchen Tarifs gegen einen Mehrbeitrag auch um Zeiten einer längeren Arbeitsunfähigkeit erweitert werden. 

Welche Versicherungen benötige ich für mein Eigenheim?

Sobald du das fertige Eigenheim beziehst, gibt es neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen.

Ge­bäude­ver­si­che­rung
Der Versicherer muss über das Bezugsdatum informiert werden, damit er den Vertrag von der Feuerrohbauversicherung zur vollwertigen Ge­bäude­ver­si­che­rung umstellen kann. Hier solltest du auf jeden Fall mindestens die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und
Sturm/Hagel ver­sichern. Ein abgedecktes Dach oder ein defektes Rohr in einem Obergeschoss verursachen schnell ähnlich hohe Kosten wie ein kleinerer Brand.Elementargefahren
Eine Elementardeckung umfasst die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Kapriolen von Mutter Natur sollten dich also zumindest finanziell nicht schrecken müssen.


Haus­rat­ver­si­che­rung
Nor­malerweise hast du für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Schutz an deinem
bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu ver­sichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen.

Privathaftpflichtversicherung
Deine selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in deiner Privathaftpflicht mit versichert. Hier bedarf es keinen speziellen Änderungen. Solltest du nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist.
Heizt du mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko
zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks in der
Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung
Sofern du eine Rechtschutzversicherung besitzt, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B.
für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen,
ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuersachen vor Gericht. 

Was sonst noch wissenswert für den Hausbau ist

Photovoltaikanlage
Habst du die Gelegenheit genutzt und auch eine Fotovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Du bist nun Gewerbetreibender (zumindest, wenn du den
Strom einspeist und verkaufst). Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haft­pflichtvertrag nötig, was auch von der Größe deiner Anlage abhängig sein kann. Die Anlage selbst ist grundsätzlich im Rahmen der gewählten Gefahren über deine Ge­bäude­ver­si­che­rung mit versicherbar. Eine deutlich umfangreichere Absicherung bietet eine gesonderte Fotovoltaikversicherung. Über eine solche kann auch der Ertragsausfall nach einem Schaden mit abgesichert werden.

Haus- und Wohnungsschutzbrief
Hier handelt es sich um eine Art „Pannendienst fürs Haus“. Er kommt für häusliche Notfälle auf. Das kann z. B. ein verstopftes Abflussrohr sein, eine defekte Heizung oder der verlorene Haustürschlüssel. Hilfe wird hier über eine Servicehotline des Versicherers organisiert. Die
anfallenden Kosten werden in überschaubaren Grenzen übernommen.

Glasversicherung
Die Glasversicherung sollte an dieser Stelle noch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der
Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht deines Mieters erstattet werden. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Versichert sind Fenster und Türverglasungen, auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen. 


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