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Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Schadenbeispiele FreizeitunfallDer Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war. Stress durch ArbeitAls Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird sie ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält sie aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig übernommen hat. Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigtEin 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 € und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2 % p. a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. € ! |
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.
Schadenbeispiele Sturz von einer LeiterHerr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte. FahrradunfallEin Kind bekam zum 5. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. VerschüttetFrau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin. AutounfallHerr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,-- Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,-- Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben. |
Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man viele Wege einschlagen. Die Grundfähigkeitsabsicherung bietet einen einfach nachvollziehbaren Schutz, wenn dein Körper zu bestimmten Dingen nicht mehr in der Lage ist. Beispielsweise nicht mehr laufen oder nicht mehr sprechen zu können – egal ob durch Unfall oder Krankheit – dürfte sicher für jeden vorstellbar sein – inkl. der Konsequenzen für den eigenen Alltag.
Schadenbeispiele Sturz von der LeiterEin Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Mutprobe mit bösem AusgangEin Kind besucht Freunde und spielt mit diesen im Garten. Da kommen sie auf die Idee, als Mutprobe von einem Baum in den naheliegenden Pool zu springen. Das Kind schlägt bei seinem Versuch so unglücklich mit dem Kopf am Beckenrand auf, dass es bewusstlos im Pool treibt. Erst nach Minuten können die Gastgebereltern es aus dem Schwimmbecken bergen. Da hat der Sauerstoffmangel aber bereits eine stärkere Hirnschädigung verursacht. Das Kind leidet dauerhaft unter Problemen bei der Orientierung, hat Gedächtnisschwächen und kann sich nicht mehr verständlich artikulieren. Die Kosten für die nötige Betreuung können aus der mtl. Rente der Grundfähigkeitsversicherung beglichen werden. DiabetesfolgeAls Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen. Folgen körperlicher ArbeitEin Fliesenleger arbeitet seit seinem 16. Lebensjahr. Nach 35 Jahren im Beruf hat sein Körper unter den berufsspezifischen Arbeitsumständen arg gelitten. Knie und Rücken schmerzen, so dass Arbeiten zur Qual wird und auch die Hände sind durch starke Athrose nur noch bedingt einsatzfähig. Seine Grundfähigkeitsversicherung erkennt wegen der Fähigkeiten Stehen, Treppen steigen, Heben und Tragen seinen Leistungsanspruch an und erstattet in der Folge die vereinbarte monatliche Rente. Multiple SkleroseBereits während der Ausbildung wird bei einer jungen Frau Multiple Sklerose diagnostiziert. Damit sind alle Türen für eine umfangreiche Arbeitskraftabsicherung verschlossen. Ihre Eltern hatten glücklicherweise bereits zu ihrem Schuleintritt eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese leistet dann auch die vereinbarte Monatsrente, als der jungen Frau mit 26 |
Hinter dem sperrigen Begriff „Funktionelle Invaliditätsabsicherung“ versteckt sich die „eierlegende Wollmilchsau“ unter den Versicherungstarifen. Gleich dem tapferen Schneiderlein,
schlägt sie gleich mehrere Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einer Klappe. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch vieles relativ gut – der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser. Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder
auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.
Schadenbeispiele Sturz von der LeiterEin Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Übles Geburtstags"geschenk"Ein Kind tobt an der Feier anlässlich seines 10. Geburtstags mit seinen Gästen im Garten. Offenbar wird die Anstrengung zu viel und es fällt ohnmächtig um. Im Krankenhaus stellt man eine Schädigung des Herzens fest. Diese zog sich das Kind möglicherweise bei einer schwereren Erkältung zu. Die Schädigung DiabetesfolgeAls Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen. |
Wissenswertes Für wen ist die Versicherung?Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen. Was ist versichert?Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, Verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls. Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich. Wo gilt die Versicherung?Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt: Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe oder Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen. |
Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.
Um eine Leistung aus der Schwere-Krankheiten-Vorsorge zu erhalten, muss in der Regel ein bestimmter, vordefinierter Schweregrad einer Erkrankung vorliegen.
Ganz wichtig: Die Voraussetzungen differieren hier von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist nicht zwingend die Krankheit Krebs, sondern unter Umständen ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung maßgeblich oder aber die entsprechende Diagnose genügt bereits. Daher ist es ratsam sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krankheiten, wie Krebs, anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen.
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen... [ mehr ]
Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufsunfähigkeitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert. Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfä... [ mehr ]
Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krankheiten: Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag versichern wollen. Sparangebote und PremiumtarifeSpartarife zahlen nur b... [ mehr ]
Für Nichtberufstätige besonders wichtig: Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesu... [ mehr ]
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