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Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechts­schutz­ver­si­che­rungen decken einen Großteil der privaten Risiken ab.
Oft sollten diese individuell zu deiner Freizeitgestaltung durch Spezialversicherungen ergänzt werden.

Hier findest du eine Auswahl an speziellen Lösungen:

FahrradversicherungDrohnenversicherungJagdhaftpflichtversicherung


Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer – es wird gestohlen. Gerade bei modernen Rädern und E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann in voller Höhe abgesichert ist.

Schadenbeispiele

Diebstahl 

Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit seinem Rad zum Bahnhof, um von dort mit dem Zug zur Arbeit zu gelangen. Das Rad befestigt er solange mit einem eigenständigen Kettenschloss an einem Fahrradständer. Als er eines Tages durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Dank seiner Fahrradversicherung ist auch der einfache Diebstahl (außerhalb von verschlossenen Räumen) abgesichert.
Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades in Höhe von 2.000 Euro übernimmt der Versicherer.

Teildiebstahl

Während einer sonntäglichen Fahrradtour macht Frau Müller in einem Biergarten halt. Ihr Fahrrad sichert sie vorschriftsgemäß am dafür vorgesehenen Fahrradständer. Als sie nach einer
kleinen Stärkung und einem erfrischenden Radler nach Hause fahren möchte, stellt sie entsetzt fest, dass sowohl ihr Lenker als auch der Sattel abmontiert und entwendet wurden. Auch hier
wird der entstandene Schaden – dank der abgeschlossenen Fahrradversicherung – vom Versicherer ersetzt.

Akkuschaden 

Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro. Glücklicherweise übernimmt der Versicherer die Kosten. 

Verkehrsunfall 

Herr Meyer ist mit seinem Rad auf dem Weg zur Arbeit. Bei einem Abbiegevorgang unterschätzt er die Geschwindigkeit eines herannahenden Autos und nimmt diesem die Vorfahrt. Geistesgegenwärtig stößt sich Herr Meyer in letzter Sekunde vom Rad. Glücklicherweise zog er sich lediglich kleine Schürfwunden zu – das Fahrrad jedoch erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Vollkasko-Fahrradversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades. Die Schäden am Auto übernimmt seine private Haft­pflichtversicherung. 

Panne

Während ihres Urlaubs möchte Frau Schmidt eine einwöchige Radtour von insgesamt 300 km bewältigen. Am dritten Tag jedoch, in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit, stürzt sie in einer steilen Linkskurve und ihr Rad rutscht einen Abhang hinunter. Glücklicherweise schickt die 24-Stunden-Hotline des Versicherers umgehend Pannenhelfer, die das Fahrrad bergen können. Da eine Weiterfahrt mit dem völlig demolierten Rad nicht mehr möglich ist, bekommt sie ein Ersatzfahrrad gestellt und kann ihre Tour wie geplant fortsetzen.

 


Wissenswertes

Für wen ist die Fahrradversicherung?

Empfehlenswert für alle Privatpersonen mit hochwertigen Fahrrädern.

Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Fahrradversicherung abgesichert?

Zumeist können Kunden verschiedene Leistungsbausteine wählen, um den Schutz optimal auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen:
Diebstahlschutz
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
• Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus)
• Diebstahl aus einem abgeschlossenen Kfz
• Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger

Kaskoschutz
• Unfall (auch Transportmittelunfall)
• Fall- oder Sturzschäden
• Brand, Explosion, Blitzschlag
• Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung etc.)
• Vandalismus
• Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
• Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbisse sowie Kabelbruch
• Verschleiß an allen Fahrradteilen
• Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten


Schutzbrief
• 24h-Notfall-Hotline
• Pannenhilfe
• Abschleppdienst
• Transport zur Werkstatt
• Bergung
• Weiter- oder Rückfahrt
• Ersatzfahrrad
• Übernachtungskosten
• Fahrrad-Rücktransport
• Fahrrad-Verschrottung
• Notfall-Bargeld

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht durch eine Fahrradversicherung versichert?

• Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Pedelecs und E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
• Schäden, die nicht die Funktion des Fahrrads beeinträchtigen (Schönheitsfehler)
• Schäden durch Rost oder Oxidation
• Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z. B. Tuning)
• Schäden durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
• Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Terrorismus
• Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen

Wo gilt die Fahrradversicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Für den Geltungsbereich des Schutzbriefes werden jedoch mitunter Eingrenzungen vorgenommen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Fahrradversicherung ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis bzw. dem Kaufpreis des Fahrrades. Fest verbaute Zusatzteile wie Schutzbleche, Lampen, Spiegel etc. müssen dabei berücksichtigt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Fahrradversicherung geleistet?

• Neuwerterstattung bei Diebstahl oder kompletter Zerstörung
• Reparaturkosten bei Beschädigung
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Abschlepp-, Bergungs- und Übernachtungskosten, Kosten für ein Ersatzfahrrad etc.


Drohnen sind wie jedes andere Luftfahrzeug versicherungspflichtig!
Nur dann, wenn die Privathaftpflichtversicherung eine entsprechende Regelung beinhaltet, benötigt es zum privaten Gebrauch der Drohne keine gesonderte Versicherung.
Immer dann, wenn die Drohne – wie auch immer – gewerblich benutzt wird, benötigt es einen gesonderten Haft­pflichtschutz. Hier genügt es bereits, dass du gegen ein Honorar z. B. Bilder vom Nachbarhaus oder Luftaufnahmen für das Imagevideo der Gemeinde erstellst. Bitte hierbei nicht leichtsinnig sein!

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist das fachliche Gegenstück zur Haft­pflichtversicherung. 
Hier ist weiterhin zu beachten, dass Luftfahrzeuge nicht automatisch gedeckt sind und ausdrücklich eingeschlossen werden müssen, da diese Deckung in allererster Linie für zulassungs- und versicherungspflichtige Straßenfahrzeuge gedacht ist. Da einzelne Rechts­schutz­ver­si­che­rungen entgegen der Einstufung als Luftfahrzeug aber auch Deckung über einen Privat-Rechtsschutz bieten würden, können wir leider nur empfehlen, beim Versicherer konkret anzufragen und ggf. um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.

Grundsätzlich ist deine Drohne auch nicht über die Haus­rat­ver­si­che­rung versichert.
Die Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV für die Haus­rat­ver­si­che­rung sehen hier einen Ausschluss von Luftfahrzeugen unabhängig von deren Versicherungspflicht vor. Neuere leistungsstarke Bedingungswerke nennen Drohnen und weitere Flugmodelle aber explizit unter den versicherten Sachen.  

Drohnenversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch des Fluggeräts
gedacht wurde. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen
Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige
wesentliche Punkte aufführen.
• Schäden durch Absturz oder Anprall
• Diebstahl und Raub
• Vandalismus
• Transportschäden

Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch
auf Zubehör wie z. B. eine Kamera erstrecken. Weiterhin leisten manche Anbieter erst nach Ablauf einer anfänglichen Wartezeit für entstandene Schäden.


Wer seine Drohne kreisen lässt, verfolgt diese naturgemäß konzentriert mit den Augen. Auf drohende Gefahr, wie Unebenheiten|Treppenstufen auf dem Gelände oder herankommende Fahrzeuge, kann also nur entsprechend eingeschränkt reagiert werden. Es empfiehlt sich daher, eine private Unfall­ver­si­che­rung abzuschließen. Kern des Schutzes ist eine von dir individuell festlegbare Invaliditätsleistung, die entsprechend der erlittenen Invalidität Kapital ausschüttet, mit dem du deinen gewohnten Lebensraum deinen neuen Bedürfnissen anpassen kannst (z. B. behindertengerecht umgebauter Pkw, Rollstuhlrampen, Treppenlifte, spezielle Prothesen etc.).


Jagdhaftpflichtversicherung

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Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer – es wird gestohlen. Gerade bei modernen Rädern und E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann in voller Höhe abgesichert ist.

Schadenbeispiele

Durchschuss

Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden Pkw. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines Fahrzeugs geltend.
Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.

Verwechslung

Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss ihm in die Hand. Der Geschädigte forderte
Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall.
Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.

Spaziergang

 Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten.
Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt

Verfolgung

Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden.
Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.

Hochsitz

Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt.
Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt.

 


Wissenswertes

 

Für wen ist die Jagdhaftpflichtversicherung?

 Für alle Per­sonen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten. Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit bereits Jagdscheinanwärter zu ver­sichern.

Was ist mit einer Jagdhaftpflichtversicherung versichert?

 Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Jagdhaftpflichtversicherung versicherbar?

Die Haft­pflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen
ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich
auf Per­sonen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.

Zusätzlich ist die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers u. a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
• aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
• aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
• als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunden
• aus der Teilnahme an Jagdhunde Gebrauchsprüfung
• Auslandsschäden
• aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht mit einer Jagdhaftpflichtversicherung versichert?

• vorsätzliches Handeln
• strafbare Handlungen
• Ansprüche aus Wildschäden

Wo gilt die Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse im Ausland gelten spezielle Bedingungen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall durch die Jagdhaftpflichtversicherung geleistet?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

 

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls du nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall wirst und auf fremde Hilfe angewiesen bist, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn deine Rücklagen nicht ausreichen, müssen deine Kinder unter Umständen „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde dein Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für dich übernehmen, bis sich deine gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufs­unfähig­keit vorliegt oder nicht, solltest du dich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung
stärkt dir den Rücken, wenn du dich gezwungen siehst, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für deinen Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.

 


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