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Immobilieneigentum
 

Immobilienversicherung

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Die Immobilienversicherung, auch bekannt als Wohngebäudeversicherung oder Hausversicherung, dient dazu deine Immobilie gegen verschiedene Risiken abzusichern. Typischerweise deckt sie Schäden ab, die durch Feuer, Explosionen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl | Vandalismus entstehen können.

Haus­rat­ver­si­che­rungElementarschädenGe­bäude­ver­si­che­rungBesitzerhaftpflichtVermieterrechtsschutzBauherrenhaftplichtBauleistung


Haus­rat­ver­si­che­rung

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Warum die Haus­rat­ver­si­che­rung der Gebbäudeversicherung folgen sollte...

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Haus­rat­ver­si­che­rung

Elementarabdeckung | unbekannte Gefahren

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Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannung durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind so bereits versichert.
Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen selbst getragen werden müssten.
Lass dir nachstehend aufzeigen, wieso die Deckungserweiterung für Elementarschäden und unbekannte Gefahren so wichtig ist.

Schadenbeispiele

Überschwemmung

Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.
Ein Beispiel: Der fränkische Ort Poxdorf liegt etwa 2 km vom Überschwemmungsgebiet des Flusses Regnitz entfernt.
Am 21. Juli 2007 fielen dort innerhalb von nur 6 Stunden etwa 160 Liter Regen pro Quadratmeter. Der Fluss konnte die Wassermassen nicht mehr fassen und trat über seine Ufer. Nach kürzester Zeit waren in der Gegend um Poxdorf mehr als 1.000 Häuser und Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100. Mio. Euro.
Typische Überschwemmungsschäden am Hausrat sind das Aufquellen von Möbeln, Schimmel und Stock an Textilien und Polstermöbeln sowie Verschmutzungen durch mitgeführten Schlamm u. a. Verunreinigungen. 

Rückstau

Kommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt.
Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.

 Schneelast

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, aber dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und
Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben. Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon. Gelangt so Schnee oder anderer Niederschlag ins Hausinnere, verursachen sie spätestens mit der Schmelze typische Wasserschäden.

Lawinen

Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird. Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Haus­rat­ver­si­che­rung fällt. 

Erdrutsch

Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfe mit weggerissen. Der ebenfalls zerstörte Hausrat wäre über die Elementarschadendeckung versichert.

Erdfall

Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf
Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden auszeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über die Elementarschadendeckung abgedeckt.

Erdbeben

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von
Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Sollte bei einem Erdbeben Inventar zu Bruch gehen, leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung in der Haus­rat­ver­si­che­rung.

Vulkanausbruch

Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl
auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es im Urlaub zu einem Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht.


Wissenswertes

Spiel der Elemente

Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen.
Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden besteht, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen,
Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf wirklich nicht unterschätzt werden.
Wir können dir nur wärmstens empfehlen, dich
ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und dir diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

Unbekannte Gefahren

Die Absicherung der Basisgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für dein Hab und Gut erhälst du, wenn du dich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheidest. Diese zugegeben schwer greifbare Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus.
Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes
Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung
für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung.
Da es unmöglich sein dürfte, auf alle denkbaren Schadensursachen einzugehen für die Versicherungsschutz bestünde, diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur kurz beispielhaft starken Wind unter Windstärke 8 als versicherte Schadensursache nennen. 

Der letzte Schliff

Die Erweiterung deines Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für deine Einrichtung. Mit ihr hebst du deinen Haus­rat­ver­si­che­rungsvertrag auf die bestmögliche Stufe. Bedenke dabei jedoch auch, dass immer der Neuwert zur Erstattung angesetzt wird. Entsprechend hoch musst du den Wert der Einrichtung ansehen.
Für ein neues Auto wählst du automatisch auch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für dein sonstiges Eigentum?
Gehe hier bitte kein Risiko ein!


Ge­bäude­ver­si­che­rung

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Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!
Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.

Schadenbeispiele

Innerhalb von Sekunden

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich
das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste.
Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

Dunkle Flecken

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken.
Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren.
Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

 Hagelschlag

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Orkan Kyrill

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht
direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden.
Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.

Hochwasser

Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

 


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)


Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
• Krieg
• Kernenergie


In der Feuerversicherung
• Schäden durch Erdbeben
• Nutzwärmeschäden, Sengschäden


In der Leitungswasserversicherung
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren


In der Sturmversicherung
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung
• Schäden durch Sturmflut

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
• Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und  minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen – „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen deines Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haftest du, egal ob dich eine
Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, du hast zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und kannst dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich
für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Schadenbeispiele

Klassiker

Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. Sie machte Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 € geschätzt.

Erkennbar

Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf
besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 € geschätzt.

 3. Stock

Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken sowie eine Platzwunde am Hinterkopf zu. Diese musste im Krankenhaus genäht werden.
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht.
Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.

Parkplatz

Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz.
Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt.

Loch im Rasen

Herr B. möchte sein unbebautes Grundstück verkaufen. Ein potentielle Käufer schaut sich das Grundstück genauer an. Bei seiner Erkundungstour tritt er in ein Erdloch, dass durch leicht erhöhtes Gras nicht erkennbar war, knickt weg und bricht sich den Fuß. Er fordert nun Schadensersatz in Höhe von 3.500 € von Herrn B. 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:
• Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
• Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
• Eigentümergemeinschaften
• Eigentümer eines unbebauten Grundstückes

Was ist versichert?

Es sind alle Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

• Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
• Schäden mitversicherter Per­sonen untereinander
• Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
• Schwammbildung
• Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
• Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

Wo gilt die Versicherung?

Sie gilt für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht.
Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.


Immobilienrechtsschutz

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Kaum ein Bereich des täglichen Lebens lädt so zum Streiten ein wie der Immobilienbereich. Das Potential an möglichen Konflikten ist enorm: Vermieter streiten mit Mietern, Eigentümer mit Nachbarn, Handwerkern oder der Kommune. Lässt sich eine Auseinandersetzung nur noch mit anwaltlicher Hilfe oder gar nur noch vor Gericht lösen, kann es schnell sehr teuer werden. Eine Immobilienrechtsschutzversicherung oder Vermieterrechtsschutzversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines verlorenen Rechtsstreits. 

Schadenbeispiele

Die grüne Decke

Neue Wohnung, neues Glück! So hat sich das das frisch verheiratete Ehepaar König auch erhofft. Nachdem sie mit dem Einrichten ihrer neuen Wohnung fertig waren, macht Karina König allerdings eine erschreckende Entdeckung. Im Schlafzimmer befindet sich ein großer grüner Schimmelfleck an der Decke. Diese sind - abgesehen davon, dass sie nicht schön aussehen - auch sehr gesundheitsschädlich. Doch der Vermieter sieht keinen Grund dagegen vorzugehen. Im Gegenteil! Er sucht die Schuld beim Mieter und dessen Lüftverhalten. Herr und Frau König beschließen daher, den Gang zum Anwalt zu beschreiten. Dieser soll klären, ob in solchen Fällen eine Mietminderung möglich ist.
Denn unter diesen Umständen möchten Karina und Patrick König nicht weiter leben. Die entstehenden Kosten hierfür trägt die
Rechts­schutz­ver­si­che­rung der beiden. 

Die liebe Nachbarschaft

Ein schöner Garten ist der Traum vieler Bürger. Auch der Nachbar von Herrn Wagner ist begeisterter Hobbygärtner. Diesen Sommer hatte er erst einen neuen Gartenteich ausgehoben. Diesen fand auch Herr Wagner anfangs recht toll, bis er eines Nachts von unliebsamen Geräuschen aus dem Schlaf geweckt wurde. Sein Nachbar hatte Frösche in seinem Teich angesiedelt. Da der Teich direkt unter dem Schlafzimmer von Herrn Wagner war, und sein Nachbar sich uneinsichtig zeigte, musste sich Herr Wagner rechtlich gegen die Ruhestörung zur Wehr setzen. Seine Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernahm die Kosten des Anwalts. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht.

 Der neugierige Vermieter

Jennifer Weiß hat Probleme mit ihrem Vermieter. Er betritt in ihrer Abwesenheit regelmäßig ihre Wohnung, ohne dass es hierfür einen zwingenden Anlass gäbe. Wenn sie von der Arbeit heim kommt, befinden sich oft Gegenstände nicht mehr am gewohnten
Platz. Sie sucht mehrfach das Gespräch mit dem Vermieter, der aber abwiegelt und erklärt, dass er doch nach dem Rechten schauen müsse. Als Wäschestücke verschwinden, lässt sie eine Kamera im Flur laufen und erwischt den Vermieter so beim Betreten der Wohnung. Mit der Aufnahme geht sie zum Anwalt, um auf diesem Weg letztlich ein Unterlassen zu erwirken. Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung spricht eine Deckungszusage aus.

Mieter des Grauens

Herr Übelhack vermietet zwei Wohnungen eines Hauses, in dessen Erdgeschosswohnung er selbst wohnt. Als die mittlere Wohnung frei wird, entscheidet er sich unter den Bewerbern für einen jungen Bankkaufmann, der einen soliden Eindruck macht.
Nach einem guten dreiviertel Jahr fällt ihm auf, dass sein neuer Mieter erstaunlich oft daheim ist. Bei einem zufälligen Gespräch im Flur erfährt er von ihm, dass er seine Stelle verloren hat. Die folgenden Monate geht die Miete noch zuverlässig ein, bleibt dann aber aus. So geht es über mehrere Monate, in denen regelmäßig beteuert wird, der Mietrückstand würde bald beglichen werden. Letzten Endes kündigt Herr Übelhack im vierten Monat ohne Mietzahlung. Der junge Mann zieht nach Ablauf des Kündigungstermins allerdings einfach nicht aus. Gesprächen geht er schnell und barsch aus dem Weg. In seiner Not geht Herr Übelhack auf seine Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu. Er erhält auch eine Deckungszusage für das weitere Vorgehen. Mit Hilfe eines Anwalts vor Ort kann er eine Räumungsklage durchsetzen und auch einen Titel für seine offenen Forderungen erwirken. So wurde er seinen Mieter los und konnte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers auch an sein Geld kommen. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernahm alle angefallenen Kosten. 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Per­sonen, die Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Garagen oder gewerblichen Immobilien sind - ggf. sind verschiedene Verträge bzw. Tarife nötig! 

Was ist versichert?

Alle im Vertrag benannten Immobilien sowie die Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten. 

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Je nach gewähltem Versicherer, Tarif und Deckungsumfang können folgende Leistungen versichert werden:
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Verwaltungs-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Zwischen den verschiedenen Angeboten am Markt kann es deutliche Unterschiede geben.

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

Bei einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sind u.a. folgende Leistungen im Regelfall nicht versichert:
• Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines genehmigungspflichtigen An- oder Umbaus o. ä.
• Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
• Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
• Vorsätzlich begangene Straftaten

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat


Bau­herren­haft­pflichtversicherung

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Als Bauherr trägst du die Verantwortung, wenn auf deiner Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn du eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haftest du laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Aus diesem Grund ist die Bau­herren­haft­pflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

Schadenbeispiele

Kratzer

Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.

Keine Chance

Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen.
Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 Euro geschätzt.

 Spaziergang

Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das Wetter und begutachtete den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt. Aus Unachtsamkeit ließ der Bauherr, der bei den Arbeiten den Zimmerleuten zur Hand ging, ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschine fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf den Spaziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb.
Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 Euro geschätzt.

Hoch hinaus

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, ließ der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst an einer Stelle stark absackte und sich mehrere Verstrebungen lösten. Diese fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte.
Insgesamt wurde die Schadenhöhe auf 6.400 Euro geschätzt.

Nagel

Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld.
Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren.
Kleinere Bauvorhaben (z. B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Per­sonen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Zunächst prüft die Bau­herren­haft­pflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Weiterhin ist die gesetzliche Haft­pflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
mitversichert.
Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden. 

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

• Vorsatz
• Haft­pflichtansprüche mitversicherte Per­sonen untereinander
• gesetzliche Haft­pflicht des VN als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-,
Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kfz-Anhängers verursacht werden
• Geldstrafen und Bußgelder
• Veränderung des Grundwasserspiegels
• Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen


Bauleistungsversicherung

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Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur deinen Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch deine Finanzierung erheblich!

Schadenbeispiele

Brandstiftung

Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein
Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Verursacher jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr „Feuer“ in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert.

Unbekannte

Unbekannte haben die Abflüsse der bereits installierten Rohrleitungen verstopft und die Wasserhähne aufgedreht. Als der Eigentümer den Schaden entdeckte, stand der Keller bereits 50 cm unter Wasser. Das Wasser musste abgepumpt werden und der Keller wurde zwei Wochen lang mit Trocknungsgeräten entfeuchtet.
Der Schaden wurde auf ca. 4.500 € geschätzt.

 zweites Richtfest

Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren
Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein.
Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt.

Starke Unwetter im Sommer

Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden.
Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt.

Abenteuerspielplatz

Ein paar Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllten die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursachte. In der Folge mussten die Rohre ersetzt und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden.
Die Schadenhöhe wurde auf ca. 7.500 € geschätzt.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger/Bauunternehmer.

Was ist versichert?

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.

Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
• Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
• Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
• Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z. B.:
• ungewöhnliche Elementarereignisse (z. B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
• Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Schäden durch Hochwasser
• Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
• Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen
• Nachhaftung (je nach Anbieter i. d. R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
• innere Unruhen, Streik und Aussperrung

Welche Gefahren sind u.a. nicht versichert?

• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
• Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
• bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
• Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
• Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
• Fahrzeuge aller Art
• normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
• Krieg, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.

sonstige Hinweise

• Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
• Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.


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Frank Walloschek
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