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"Versicherungen für Vereine stellen eine besondere Herausforderung dar. Bevor eine Vereinsversicherung abgeschlossen wird, ist eine sorgfältige Risikoanalyse erforderlich, da jeder Verein einzigartig ist. Ein gutes Beispiel dafür sind Freiwillige Feuerwehren oder die DLRG, die zwar als Vereine organisiert sind, aber völlig unterschiedliche Anforderungen haben als beispielsweise ein Karnevalsverein.
Der Prozess ähnelt stark dem Abschluss einer Unternehmensversicherung. Besonders wichtig ist der Schutz der Vorstandsmitglieder, die oft ehrenamtlich tätig sind. Es wäre unglücklich, wenn diese Personen, die ihre Freizeit unentgeltlich für den Verein opfern, auch noch mit ihrem privaten Vermögen haften müssten." - Frank Walloschek |
In jedem Verein müssen Entscheidungen getroffen werden.
Nicht immer ist sofort ersichtlich, welche Tragweite diese haben können. Stellen sich solche im Nachhinein als Fehlentscheidungen heraus, kann dies zu einem Schaden für den Verein oder für Außenstehende führen. Organe (z. B. Vorstandsmitglieder) haften dann persönlich - schütze deshalb dein Privatvermögen mit der passenden Versicherung in der Sparte der Vereine.
Bei ehrenamtlich tätigen Personen, die maximal 720 Euro Aufwandsentschädigung im Jahr bekommen, beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Verein auf vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, ansonsten haften die Vereinsorgane auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
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Schadenbeispiele FördergelderEin Vorstandsmitglied vergisst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Diese werden folglich nicht ausgezahlt. Da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet, verlangt der Verein daraufhin eine Entschädigung vom Vorstand in Höhe von 5000 Euro. VertragsabschlussDer Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrags gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für den von ihm vertretenen Verein tätig wird. Der Vertragspartner verlangt von ihm Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss. PachtDer Vorstand eines Golfvereins versäumt die fristgerechte Überweisung der Pacht für das Vereinsgelände zu den bereits bestehenden Konditionen. Einer Verlängerung zu den üblichen OrganisationsverschuldenDer Manager eines Fußballvereins vergaß das Anmelden eines Fußballspiels und damit auch das Anfordern eines Schiedsrichters. Das Pokalspiel konnte nicht stattfinden. Die gegnerische Mannschaft fordert daraufhin Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für die Anreisekosten. Diese forderte dann der Verein vom Manager. PleiteAufgrund einer Fehlentscheidung der Geschäftsführung des Vereins entsteht ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für den Verein nun Schadensersatz, in Summe 165 000 Euro, vom Geschäftsführer. |
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