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Versicherung für jeden Anlass

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Versicherungen für jeden Anlass sind eine breite Palette von Versicherungsprodukten, die auf spezifische Bedürfnisse, wie Hausbau, Reise, Geburt oder das Leben nach der Eheschließung zugeschnitten sind. Es ist wichtig, die individuellen Risiken zu bewerten und die entsprechende Versicherung für jeden Anlass auszuwählen!

HausbauversicherungReiseversicherungGemeinsam versichert

Versicherung fürs KindVersicherung nach HochzeitVersicherung nach ScheidungVersicherung nach Tod

Versicherung nach VolljährigkeitErste eigene WohnungVersicherung nach Umzug


Welche Versicherungen benötige ich für eine Reise

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Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist durch die eigene Kranken­ver­si­che­rung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorge mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass du deinen Urlaub ohne Sorgen genießen kannst. 

Schadenbeispiele

Auslandreisekrankenversicherung

Während einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S. Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei ihrer Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen.

Reiserücktrittsversicherung

Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.

 Reiseabbruchversicherung

Familie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau M. ist plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise

Reisegepäckversicherung

Nach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand den Koffer aus der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr den Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.


"Achtung: Sorge am besten direkt beim Buchen deiner Reise vor, denn die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden, damit du im Falle einer Stornierung finanziell abgesichert bist.  Um im Krankheitsfall während der Reise geschützt zu sein, schließt du besser auch eine Reise­kranken­ver­si­che­rung ab. Diese kannst du sogar noch einen Tag vor Abreise abschließen. Mit diesen beiden Maßnahmen bist du bestens vorbereitet und kannst deine Reise unbesorgt genießen." - Sarina Walloschek

Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der sich vor und während einer Reise optimal absichern möchte.

Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung

Da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung übernimmt jedoch keine Kosten für Krank­hei­ten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt.
Die Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung übernimmt u. a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:
• ambulante Heilbehandlung beim Arzt
• stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
• schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
• Überführung bei Tod

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
Weiterhin sind bei den meisten Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rungen nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).
Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht mitversichert sind.

Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.

Folgende Ereignisse gelten u. a. als nicht zumutbar:
• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• Impfunverträglichkeit
• Schaden am Eigentum der versicherten Person (z. B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
• Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung

Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund – d. h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.


Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:
• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z. B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird (z. B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse).

Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Filmund Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.


Welche Versicherungen benötigen wir nach der Hochzeit

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Es ist immer schön, wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben  zusammen verbringen möchten. Der Bund der Ehe bringt auch gegenseitige Verantwortung mit sich. Am Anfang wirken sicher noch die Eindrücke des Fests nach und ihr habt tausend andere Dinge im Kopf. Dennoch solltet ihr euch einen Moment Zeit nehmen und eure gemeinsame Vorsorgesituation, den Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken. 

Gesetzliche Versorgung

Kranken­ver­si­che­rung

Als Mitglied einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt. Auch Kinder können auf diesem Weg Kranken­ver­si­che­rungsschutz über die Eltern
erhalten.

Witwen- | Wittwerversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an den aus, für den Beiträge eingezahlt wurden und der seine Wartezeit
erfüllt hat. Im Todesfall steht dem überlebenden Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente zu. Hierfür muss die versicherte Person allerdings mind. fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Man unterscheidet zwischen folgenden Rentenleistungen:

Kleine Witwen-/Witwerrente
Die hinterbliebene Person erhält für max. 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Partners. War die verstorbene Person bereits Rentenempfänger, wird als Berechnungsbasis
dessen Rente herangezogen. Eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrages mit angerechnet.

Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 2.800 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. etwa 224 Euro.

Große Witwen-/Witwerrente
Auch hier ist die Basis der Hinterbliebenenversorgung die Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, sofern sich dieser noch aktiv im Berufsleben befand. Bezog er bereits Rente, ist deren Höhe
Berechnungsbasis. Die Höhe der Witwenrente beträgt 55 % der Berechnungsbasis. Die Bezugsdauer ist nicht begrenzt. Für ihren Bezug muss mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
• Hinterbliebener versorgt ein minderjähriges eigenes oder ein Kind des Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft
• Hinterbliebener ist erwerbsgemindert
• Hinterbliebener hat das 45. Lebensjahr vollendet

Auch bei der großen Witwenrente findet ggf. eine Anrechnung anderer Einkünfte statt.

Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. ca. 636 Euro.


Eigene Vorsorge

Privathaftpflicht | Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, solltest du  schnellstmöglich handeln. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung trägt die Kosten eines Rechtsstreits. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich die Kosten nicht leisten kann?
Sowohl bei der Privathaftpflicht-, als auch bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung sind Ehegatten in den jeweiligen Familien-Tarifen automatisch mitversicherte Per­sonen. Auf einen solchen Tarif musst du deine ggf. bereits vorhandenen Verträge umstellen. Wenn beide Ehepartner über einen Versicherungsvertrag derselben Sparte verfügen, muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass es keine Doppelversicherung geben darf. Bei Vorlage einer Kopie eurer Heiratsurkunde wird
der jüngere Vertrag aufgelöst.

Unfall­ver­si­che­rung

Mit der Eheschließung übernimmst du in einem großen Umfang auch Verantwortung gegenüber deinem Partner. Mit einer körperlichen Behinderung ist es nach wie vor möglich, ein erfülltes Leben im gewohnten heimischen Umfeld zu führen. Meist braucht es dafür allerdings größere bauliche Veränderungen. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist meist möglich, kostet allerdings ebenfalls Geld. Über eine Unfall­ver­si­che­rung kannst du die nötigen
Summen absichern – ein bereits vorhandener Vertrag ergibt also auch weiterhin großen Sinn. Falls für euch beide separate Verträge bestehen, wäre zu prüfen, ob ihr durch eine Zusammenlegung Beiträge sparen könnt. Viele Anbieter gewähren einen Nachlass, wenn mehr als eine Person in einem Vertrag abgesichert
wird. Sollte noch keine private Unfallvorsorge bestehen, empfehlen wir dringlichst, dies noch nachzuholen. 

Berufs­unfähig­keitsversicherung

Deine Arbeitskraft ist die Basis für deinen Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Ehe lebt man für gewöhnlich aus einer gemeinsamen Kasse –
entsprechend belastend ist es, wenn ein Einkommen wegfällt. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, um finanzielle Einbußen ausreichend kompensieren zu können. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter sollten weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk anbietet. Hast du oder dein
Partner bereits eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen,
sollte in jedem Fall die Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente überprüft
werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu deinem Nettoeinkommen? Durch die Eheschließung bieten dir die meisten
Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Möglichkeit der Nachversicherung.
Du kannst die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Hinterbliebenen Versorgung

Die gesetzliche Absicherung hinterbliebener Ehegatten fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt,
laufende Kosten einer gemeinsamen Zukunftsplanung zu decken.
Gerade wenn Kinder vorhanden sind oder noch eine Immobilie finanziert wird, sind finanzielle Probleme bei Tod eines Ehepartners meist vorprogrammiert. Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung kann diese Probleme lösen. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte nicht nur auf die größte Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) geachtet werden. Zusätzlich zu solchen festen Größen empfehlen wir drei bis fünf Jahresnettogehälter abzusichern, über die bei Auszahlung frei verfügt werden kann. Bis sich nach Tod eines Ehegattens die Situation innerhalb einer Familie stabilisiert, vergeht erfahrungsgemäß ein längerer Zeitraum. Hat der hinterbliebene Partner finanziell den Rücken frei und kann laufende Kosten oder die Ausbildung der
Kinder stemmen, setzt der Verarbeitungsprozess besser ein. Auch
bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung bieten verschiedene Anbieter die Möglichkeit der Nachversicherung. Ein bestehender Vertrag kann dann in gewissen Grenzen an den neuen Bedarf angepasst werden.

Alters­vorsorge

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, jedem Ehepartner eine eigene Alters­vorsorge aufzubauen. Männer und Frauen haben sehr unterschiedliche Lebenserwartungen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gelöst. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt – auch nach dem Tod der versicherten Person.

Beispiel 1: Beginn der Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt und verstirbt. Die Witwe erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag ihres Mannes. Die Zahlungen hören mit Ende der Garantiezeit auf.

Beispiel 2: Der Ehemann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Alters­vorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarkts. Die überlebende Witwe erhält nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag.
Manche Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bieten daher auch an, aus dem noch vorhandenen Vertragsguthaben des Verstorbenen eine separate, lebenslange Hinterbliebenenrente für Witwe oder Witwer zu erzeugen.

Und Riester?
Die „Riester-Rente“ kann durch die Zulagenzahlung sowie die steuerliche Absetzbarkeit eine lohnende Alternative der Alters­vorsorge sein. Gehört ein Partner zum förderfähigen Per­sonenkreis (Angestellte und Beamte), der andere aber nicht (Selbstständige, Rentner, etc.),
erhält der nicht förderfähige Partner über den förderfähigen einen indirekten Förderanspruch. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der förderfähige Partner selbst auch „riestert“.

 

Wer über eine eigene, ausreichende Alters­vorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht hat.


Welche Versicherungen benötige ich nach der Scheidung

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"Mach dir keine Sorgen, um deine Verträge bei FinParO. Die bestehenden Verträge werden von einander getrennt und weiter durch uns betreut. WIr bleiben neutral!" - Gabriele Mück

Eine Scheidung stellt eine dramatische Veränderung der Versorgungssituation dar. Ohne den bisherigen Ehepartner, der einem in schlimmen Fällen auch finanziell den Rücken mit frei gehalten hat, muss der Absicherungsbedarf in der neuen Situation geprüft werden. Vor allem jetzt darf es keine wesentlichen Lücken in deiner Absicherung geben, damit du keinen Schiffbruch erleidest. Verläuft eine Trennung einvernehmlich, lassen sich die nun anstehenden Dinge meist einfach und elegant lösen. Bei einer Trennung im Streit ist dies meist nicht mehr möglich. Auch wenn du gerade tausend andere Dinge im Kopf hast, darfst du die anstehende Neuregelung deiner Absicherung nicht außer Acht lassen.

Alters­vorsorge – Güterstand - Versorgungsausgleich
Der größte Teil der Ehepaare lebt im gesetzlich vorgesehenen Stand der Zugewinngemeinschaft. Mit einer Scheidung kommt es zu einem Ausgleich vorhandener, während der Dauer der Ehe hinzu gewonnener, Vermögenswerte. Der Güterstand kann vertraglich zwischen den Eheleuten auch hiervon abweichend geregelt werden (z. B. Gütertrennung).
Die Versorgungsanrechte, die beide Partner während ihrer Ehe erworben haben, werden für den Versorgungsausgleich als gemeinsame Leistung angesehen. Folglich gehören sie in dieser Betrachtung beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Scheidung bestehen daher gleichhohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. In der Ehezeit erworbene Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, aber auch aus privater Vorsorge, müssen zu gleichen Teilen auf beide
aufgeteilt werden.
Der vereinbarte Güterstand hat auf die Regelung des Versorgungsausgleichs keine automatische Auswirkung. Dieser muss ggf. separat vertraglich geregelt werden. 
Die evtl. geschlossen geglaubte Versorgungslücke wird also wieder größer und müsste wieder aufgefüllt werden. Aber auch gemeinsame Ruhestandsplanungen sind durch die Scheidung hinfällig. Es fällt auf, dass immer noch vor allem die Männer versorgt werden, während bei den Frauen – trotz ihrer längeren Lebenserwartung – nicht derselbe Wert auf eine eigene Absicherung gelegt wird. Bei kurzer Ehedauer bis maximal drei Jahre (inkl. Trennungsjahr) findet der Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn ein Ehepartner ihn beantragt. Ansonsten leitet das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch ein. Galt über den Ehepartner bislang ein indirekter Riester-Förderanspruch, entfällt dieser durch die Scheidung wieder.
Auch bei einer bestehenden Alters­vorsorge solltest du das Bezugsrecht im Todesfall überdenken. 

Persönliche Absicherung

Arbeitskraftabsicherung

Eine Unfall­ver­si­che­rung ist in erster Linie dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Lediglich 11,5 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Eine Krankheit als Ursache haben die übrigen 88,5 %.
Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung erhälst du gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. 

Todesfallabsicherung

Vorsorge für den Fall des eigenen Todes ist immer dann wichtig, wenn Angehörige zu versorgen sind oder noch große Schulden
bestehen. Auch bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung vergeben sich Eheleute gewöhnlich gegenseitig ein Bezugsrecht. Hier ist zu prüfen, ob die Versicherungsleistung noch an die ursprünglich eingetragene Person fließen soll. Ggf. ist auch hier eine Änderung schnell und einfach durchzuführen. Die Höhe der Absicherung sollte sich an den jeweiligen Gegebenheiten ausrichten. Die Summe aller Verbindlichkeiten
plus drei bis fünf Jahresnettogehälter sind als Orientierungsgröße für die zu wählende Versicherungssumme üblich. Bestehender Todesfallschutz sollte daher auch auf seine Absicherungshöhe hin geprüft werden.

Pflege­ver­si­che­rung

Im Zuge einer Krankenzusatzabsicherung sollte man auch über das Thema Pflegebedürftigkeit nachdenken. Denn dabei handelt es sich keinesfalls um ein reines „Alte-Leute-Problem“. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft Menschen aller Altersgruppen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung trägt vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen oder seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Je eher man für einen solchen Schutz sorgt, desto niedriger fällt der Beitrag aus.

 


Eigener Versicherungsschutz 

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden.
Auf diesen existenzsichernden Schutz darfst du nicht verzichten. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechts­schutz­ver­si­che­rung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an dich gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Je nachdem, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und künftig bei dir oder deinem Ex-Partner leben, kannst du hier einen Single- oder Familientarif abschließen. Lebst du wieder mit einem anderen Partner zusammen, kannst du diesen beitragsfrei im Familientarif mit aufnehmen. Es gibt vereinzelt auch Tarife für Alleinerziehende. Ob hier ein Beitragsvorteil gegenüber einem klassischen Familientarif besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtschutzversicherung

Auch bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung fällt der mitversicherte Ehepartner bei einer Scheidung heraus. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es Single- und Familientarife. Letztere
sichern auch die Kinder ab und bieten die Möglichkeit, einen neuen Lebenspartner beitragsfrei mit einzuschließen. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. 
Anmerkung zur Scheidung selbst: In Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Entsprechend hoch fallen die Kosten einer Scheidung daher aus. Scheidungen lassen sich nicht unter dem regulären Umfang einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung absichern. Ein Rechtsschutz für Ehesachen ist am Markt zwar seit kurzem als Ergänzung zur Privatrechtsschutzversicherung erhältlich, fordert aber die Erfüllung einer dreijährigen Wartezeit. Hier handelt es sich daher eher um einen Versicherungstarif, den man bei der Eheschließung wählen sollte, damit er am Ende der Ehe beiden Eheleuten nützt.

Unfall­ver­si­che­rung

Aus der familiären Unfall­ver­si­che­rung fällt durch die Scheidung nicht automatisch eine der versicherten Per­sonen heraus. Dies müsste im Zuge der Neuregelung der Versicherungsangelegenheiten separat angezeigt werden. Wir empfehlen, dass grundsätzlich jeder Geschiedene einen eigenen Vertrag besitzt. Denn Leistungen können immer nur vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Auch bei einer zunächst einvernehmlich verlaufenen Trennung kann es im Nachgang noch zu Streitigkeiten kommen. Es ist wohl das Beste, wenn man selbst das Ruder in der Hand hat und nicht darauf angewiesen ist, dass sich der Ex-Partner anständig verhält. Sind Kinder da, müssen sie in den Vertrag des Partners mit aufgenommen werden, bei dem sie künftig leben.
Die Leistungen der Unfall­ver­si­che­rung sollen in erster Linie dazu dienen, dein Lebensumfeld so umzugestalten, dass du mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben kannst.Wichtig ist dies vor allem bei Hausfrauen/-männern, die nach der Scheidung wieder arbeiten und dann eher körperlich tätig sind.
Meist werden Unfall­ver­si­che­rungen auch mit einer kleinen Todesfallabsicherung abgeschlossen. Häufig wird dann der Ehepartner als bezugsberechtigt eingesetzt. Überprüfe daher bei der Aufspaltung eines bestehenden Vertrags immer, ob du mit der aktuellen Bezugsberechtigung noch einverstanden bist, oder ob du die Versicherungssumme lieber jemand anderem zukommen lassen möchten. 

KFZ-Versicherung 

Nicht selten sind bei Ehepaaren alle vorhandenen Fahrzeuge auf nur einen der beiden Partner zugelassen und versichert. Bei der Trennung muss einer der Geschiedenen seine Fahrzeuge auf sich ummelden. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich dann auch ein eigener Versicherungsschutz begründen. Eine maßgebliche Komponente für die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Aus ihr leitet sich direkt der Beitragssatz („die Prozente“) ab,
den man zahlen muss. Da der Schadenfreiheitsrabatt dem Versicherungsnehmer gehört, muss ggf. eine Übertragung auf den anderen Partner erfolgen. Dies sollte noch während des Bestands der Ehe geschehen, da dann keine weiteren Erklärungen abgegeben werden müssen. Gibt der Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabatt nicht frei, muss geprüft werden, ob es evtl. die Voraussetzungen für eine Sondereinstufung gibt. Andernfalls musst du deinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt ab Klasse 0 neu ansammeln.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Im Scheidungsfall bleibt für gewöhnlich einer der beiden ehemaligen Partner in den bisherigen Wohnräumen (z. B. eigenes Haus) wohnen, der andere zieht aus. Hinsichtlich der Haus­rat­ver­si­che­rung ändert sich nichts für den Partner, der am bisherigen Wohnsitz bleibt.
Denn für die Bestimmung der Versicherungssumme dient im Regelfall die Wohnfläche – und an der hat sich ja nichts geändert. Hast du eine neue Wohnung bezogen, benötigst du künftig eine eigene Haus­rat­ver­si­che­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Haus­rat­ver­si­che­rung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a.
Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss lässt sich der neue Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung, Kleidung oder Elektronik, kann nach einem Brand schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch auf diesen Schutz sollte daher keinesfalls verzichtet werden.

Finanzierung

Befindet sich zum Zeitpunkt der Scheidung noch eine Immobilie in der Finanzierung, stellt dies oft ein großes Problem für beide früheren Partner dar. Meist möchte einer der Geschiedenen in dieser Immobilie bleiben. Meist kann er aber nicht alleine für die Raten aufkommen. Nachdem ihr euch über die Eigentumsverhältnisse geeinigt habt, sollte der übernehmende Ex-Gatte versuchen, eine
Umschuldung des Darlehens zu erhalten. In der Regel lässt sich so eine Senkung der monatlichen Belastung erwirken. Es liegt auf der Hand, dass einer allein nicht das stemmen kann, was ursprünglich für zwei Einkommen kalkuliert wurde.

Was ist sonst noch nach einer Scheidung zu beachten?

Führt eine Scheidung zu einer Änderung des Namens oder der Bankverbindung, so muss dies den verschiedenen Versicherern angezeigt
werden. Sollten noch Fragen zu Themen einfallen, auf die wir hier nicht oder nicht ausreichend eingegangen sind, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit gerne da und möchten in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat behilflich sein.


Was passiert mit Versicherungen nach einem Todesfall

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"Unser herzlichstes Beileid!
Wer einen nahen Angehörigen verliert, möchte sich meist zurückziehen und zuerst in aller Ruhe trauern. Doch leider sind viele Dinge zu erledigen. 
Neben der Sterbeurkunde benötigen wir leider weitere Unterlagen, wie ein Anschreiben mit Kontaktdaten, die Bankverbindung, wenn möglich der origanle Versicherungsschein und eine Kopie des Personalausweises " - Gabriele Mück

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzhaft, doch die Liebe zum Verstobenen bleibt. Wir bedauern diesen Verlust zutiefst und sprechen dir unser aufrichtiges Mitgefühl aus. Es ist schwer, bei einem solchen Anlass tröstende Worte zu finden, aber in dieser Zeit möchten wir dich nicht alleine lassen, sondern zur Seite stehen, um dir so viel Arbeit wie möglich abzunehmen.

Was tun, wenn jemand gestorben ist?

Direkt nach dem Todesfall

Totenschein
Der Arzt stellt den Totenschein aus, mit dem später die Sterbeurkunde beantragt werden kann.

Bestattungsunternehmen beauftragen
Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss in Deutschland der Verstorbene in die Leichenhalle des Bestatters oder ein Krematorium überführt werden.

Angehörige
Benachrichtige nahestehende Angehörige. Familie und Freunde können die emotionale Belastung etwas mildern, im Alltag unterstützen und bei der Planung der Bestattung helfen.

In den ersten Tagen nach dem Todesfall

Testament
Falls du ein Testament findest, muss es dem Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen zugestellt werden.

Sterbeurkunde
Nach dem Eintritt des Todes hat man drei Werktage Zeit, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Dafür benötigt wird:
• Totenschein
• Personalausweis
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners (individuell nach Familienstand des Verstorbenen)
Das Standesamt am Sterbeort ist zuständig für das Ausstellen der Sterbeurkunde. Tipp: Lasse dir das Dokument gleich in mehrfacher
Ausfertigung aushändigen, denn du benötigst es bei vielen Ämtern und Unternehmen.

Erbschein
In allen erbrechtlichen Angelegenheiten musst du dich auch als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Dafür benötigst du in der Regel einen Erbschein. Diesen bekommst du beim zuständigen Amtsgericht. Das Prozedere kann mehrere Wochen dauern und Kosten verursachen. Deshalb gilt es, sich davor Gedanken zu machen, ob du das Erbe antreten oder vielleicht doch ausschlagen willst. Grundsätzlich ist keine Frist festgeschrieben, zu der ein Erbschein beantragt werden muss. Als erbberechtigte Person kannst du also zu jeder Zeit einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist jedoch sinnvoll, den Erbschein möglichst zeitnah nach dem Tod eines Angehörigen
zu stellen, um organisatorische Belange klären zu können. Darüber hinaus sollte unbedingt die sechswöchige Frist für eine Ausschlagung der Erbschaft berücksichtigt werden.
Diese Dokumente benötigt das Amtsgericht:
• Personalausweis oder Reisepass
• Sterbeurkunde des Verstorbenen
• Testament oder Erbvertrag im Original
• Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben (falls vorhanden)
• Anschriften aller Erben

Arbeitgeber informieren
Setze sowohl den Arbeitgeber des Verstorbenen als auch deinen Arbeitgeber in Kenntnis. Stirbt ein Angehöriger aus nächster Verwandtschaft, steht dir Sonderurlaub zu.

Mietwohnung kündigen
Das Sonderkündigungsrecht räumt Angehörigen verstorbener Mieter eine Kündigungsfrist von einem Monat ein, nachdem es zum Todesfall kam. Ist die Kündigung der Wohnung vorgesehen, sollte die Frist unbedingt eingehalten werden. Im anderen Fall können für Angehörige finanzielle Belastungen in Form zusätzlicher Mieten entstehen, die bei Fristeinhaltung nicht hätten gezahlt werden müssen.
Grundsätzlich besteht für Angehörige verstorbener Mieter aber auch die Möglichkeit, in den Mietvertrag einzutreten. Ist die Übernahme der Wohnung gewünscht, wird der Mietvertrag umgeschrieben und der Eintrittsberechtigte dort aufgenommen.

Verträge rund um die Wohnung
Mit der Kündigung der Wohnung ist es leider noch nicht getan. Verschiedenste Verträge rund um die Wohnung müssen entweder gekündigt
oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen umgemeldet werden. Energieversorger und Beitragsservice (ehemals GEZ) müssen ebenso informiert werden wie Kabelfernseh-, Telefon- und Internetanbieter.

Pflegeheim
Der Mietvertrag mit einem Pflegeheim endet grundsätzlich mit dem Sterbetag. Natürlich muss nicht sofort das Zimmer des Verstorbenen geräumt werden. Bespreche die Angelegenheit am besten mit der Heimleitung. Diese ist hier in den meisten Fällen sehr nachsichtig.

Bestattung
Zur Bestattungsorganisation gehört auch die Entscheidung, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder Feuerbestattung beigesetzt werden soll. Eine Einäscherung in einem Krematorium ist Voraussetzung für eine Feuerbestattung sowie für zwei weitere in Deutschland zulässige Bestattungsarten: die See- und die Baumbestattung. Nehme dir für diese Entscheidung Zeit.Bei der Organisation der Bestattung sollte man unter anderem noch folgende Punkte beachten:
• Trauerfeier (Trauerredner, Musik, Trauerhalle)
• Kleidung des Verstorbenen
• vorherige Traueranzeige/Bekanntgabe der Beerdigung
• Verpflegung der Trauergesellschaft

Wichtige Organisationspunkte einer Erdbestattung:
• Friedhofs- und Grabstättenwahl
• Grabnutzungsrechte erwerben
• Sargauswahl
• Blumenschmuck


Umgang mit Versicherungen nach dem Todesfall

Versicherungen informieren

In der Regel muss der Versicherer innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigt werden, wenn der Verstorbene
eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Steht dir eine Todesfallleistung einer Unfall­ver­si­che­rung zu, so muss der Todesfall
innerhalb von 48 Stunden dem jeweiligen Versicherer gemeldet werden.
Auch im Falle des Abschlusses einer Ster­be­geldversicherung muss die Versicherung unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Die
Versicherer prüfen anschließend die Todesursache. Meldest du den Todesfall zu spät, können eventuell Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme auftreten. Ein Telefonat genügt als erste Auskunft. Benötigte Dokumente können nachgereicht werden.

Unterlagen für die Versicherung:
• Versicherungsschein
• Kopie der Sterbeurkunde
• Name und Adresse der begünstigten Person
• Bankverbindung der begünstigten Person
• Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
• Bei Unfalltod: kurze Schilderung des Unfallhergangs

Versicherungen kündigen

Die meisten Versicherungen erlöschen mit dem Eintritt des Todes der versicherten Person, wie z. B. die Haft­pflichtversicherung. Viele Versicherer erstatten die Beiträge ab dem Zeitpunkt, zu welchem sie vom Todesfall in Kenntnis gesetzt worden sind. Daher gilt es, den Versicherer zeitnah zu informieren.

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung erlischt zwei Monate nach dem Tod dem Versicherungsnehmers – es sei denn ein rechtmäßiger Erbe übernimmt die Wohnung inklusive der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. Ist das nicht gewünscht, muss hier gekündigt werden.

Die Kfz- oder die Wohngebäudeversicherung überträgt sich ebenfalls automatisch auf den Erben des Autos oder des Hauses. Erst wenn
das Auto umgemeldet wird, kann auch die Versicherung gewechselt werden. Willst du die Schadenfreiheitsklasse auf dich oder jemand
anderen übertragen werden, solltest du auch hier zeitnah handeln. Bei den meisten Anbietern hat man hierfür nur zwölf Monate ab dem Tod des Angehörigen Zeit, mitunter gar nur sechs.

Auch die Krankenkasse muss vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Hierzulande ist die Kranken­ver­si­che­rung eine Pflichtversicherung.
Melde den Verstorbenen also bei der Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung ab und gebe die Kranken­ver­si­che­rungskarte an den Versicherer zurück. Besonders zu beachten gilt es, dass mit dem Tod des Hauptversicherten auch die Familienversicherung seiner Angehörigen endet. Diese haben jedoch den Vorteil, dass sie aufgrund der Kranken­ver­si­che­rungspflicht weiterhin einen Versicherungsschutz genießen.
Indes sollten sich Familienversicherte bei ihrer Krankenkasse informieren, wie sie zukünftig versichert sind.

sonstiges

Auch nach der Bestattung und der ersten Bewältigung der Trauer gibt es einige Dinge, die noch erledigt werden sollten:
• Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente prüfen
• Anspruch auf Waisenrente/Halbwaisenrente prüfen (bei Kindern)
• Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
• Die Post informieren
• Profile in sozialen Medien löschen
• Bei Erbschaft das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren

Kontennachforschung

Wer ein mühsames Nachforschen aller Konten umgehen will, stellt schon zu Lebzeiten eine Kontovollmacht aller Konten über den Tod
hinaus aus. Gibt es diese Vollmacht nicht, sollte zumindest über alle vorhandenen Konten mit den engsten Angehörigen gesprochen
werden. Andernfalls kann es vorkommen, dass die Erben sich keinen genauen Überblick über alle Konten verschaffen können. Da es in Deutschland kein zentrales Kontenregister gibt, an das man sich wenden kann, erschwert dies natürlich die Kontensuche. Die Erben haben keine andere Wahl, als alle Bankverbände anzuschreiben.

Absicherung für den eigenen Todesfall

Bei einem Todesfall können die Angehörigen von einigen Versicherungen Leistungen beanspruchen; daher solltest du dich schon vor dem Eintritt eines Todesfalls gut absichern. Im Grunde gibt es vier wichtige Versicherungen, die deine Hinterbliebenen im eigenen Todesfall
unterstützen.
Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung
Risiko­lebens­ver­si­che­rung
Ster­be­geldversicherung
• Todesfallleistung der Unfall­ver­si­che­rung
 


Mit dem Schritt in die Erwachsenenwelt ändert sich so einiges in deinem Leben. Damit die Zukunft – egal ob im Beruflichen oder Privaten – auch bei unerfreulichen Ereignissen nicht ins Schlingern gerät, solltest du die Weichen für eine solide Vorsorge stellen.

Noch mitversichert?

Für die Dauer der Schul-/Berufsausbildung bzw. des Studiums genießt du in einigen Fällen noch Schutz über die Versicherungsverträge der Eltern.

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Dabei
gibt es keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs.
Verursachst du einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen von dir gefordert werden.
Ein nahezu alltägliches Schadenbeispiel hierfür ist die Mietwohnung, die infolge einer nicht ausgeschalteten Herdplatte abbrennt. Gegen
solche Risiken bist du im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Voraussetzung ist zumeist, dass du unverheiratet bist und dich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befindest. Dies ist in den Bedingungswerken der Versicherer jedoch unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Beziehst du bereits eine eigene Wohnung, sollte der Vertrag gegebenenfalls dahingehend geprüft werden, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien besteht.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung
dar. Sie übernimmt unter anderem die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem du eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt nämlich die Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung
kommt für all das auf und ist daher durchaus sinnvoll.
Auch bei dieser Versicherungssparte bist du im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert – sofern du unverheiratet bist, bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer
angelegten beruflichen Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt.
Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls du eine eigene Wohnung oder ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort beziehst, kann dieser gemietete Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz der Eltern mit
eingeschlossen werden, falls deine Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso gilt es zu prüfen, ob dein Auto mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben.

Glasversicherung

Üblicherweise sind Glasschäden an gemieteten Immobilien in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, da du dich hiergegen über eine spezielle Glasversicherung ver­sichern kannst – ausgenommen weniger Top-Tarife. Zerbricht eine Türverglasung, weil du die Tür deiner gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen hast, musst du für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist schon für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert.

Haus­rat­ver­si­che­rung 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in erster Linie die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung (Versicherungsort) ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht dem Versicherungsnehmer persönlich gehören müssen, besteht gegebenenfalls auch für dein Eigentum über den Versicherungsvertrag deiner Eltern Versicherungsschutz. Denn zum Hausrat gehören alle Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Teil der Leistungen einer Haus­rat­ver­si­che­rung ist auch die sogenannte Außenversicherung. Dadurch ist dein Hab und Gut auch außerhalb des Wohnsitzes versichert, solange es sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet. Solltest du beispielsweise vorübergehend in einem Zimmer im Studierenden- oder Ausbildungswohnheim wohnen, besteht die Möglichkeit, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung der Eltern deine bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet. Dein Hausrat wäre dann für die Zeit im Studierenden- oder Ausbildungswohnheim grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mitversichert. Dies muss im Vorfeld jedoch im Hausratvertrag deiner Eltern überprüft und bei Bedarf mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden.
Wichtig ist ferner, auf mögliche Summenbegrenzungen zu achten.
Üblicherweise ist die Versicherungssumme auf 10 bis 50 % des Haus­rat­ver­si­che­rungsvertrags begrenzt (teilweise auch auf 10.000 bis 50.000 Euro). Sollte der Neuwert deiner Einrichtung diese Summe übersteigen, so empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

Unfall­ver­si­che­rung 

Während der Zeit in Schule, Universität oder auf Arbeit sowie auf den Wegen hin und zurück bist du durch die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (GUV) abgesichert. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Versicherung in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; dazu gehören auch Rehabilitationskosten, die nach einem Unfall entstehen können. Geldleistungen werden erst ab einer Einschränkung von mindestens 20 % der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht die GUV keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfall­ver­si­che­rung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Die Leistungen der Unfall­ver­si­che­rung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erlittenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen unter anderem für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an; hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfall­ver­si­che­rung deiner Eltern, kannst du in der Regel bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif mitversichert werden oder dort versichert bleiben.
Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung in eine korrekte Berufsgruppe erfolgen. Schüler und Studenten sind im Normalfall in der preiswerten Berufsgruppe „A“ verortet. Per­sonen, die sich in der Ausbildung befinden, werden dem jeweiligen Ausbildungsberuf entsprechend eingestuft. Wichtig ist zudem, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können!

KFZ-Versicherung

Zur Volljährigkeit erlangt der Großteil einen Führerschein und eventuell bereits das erste eigene Auto. Leider zeigen die Statistiken, dass Fahranfänger um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen als routinierte Fahrer. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die für die Kfz-Versicherung fällig sind. Um die Kosten hierfür gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf ein Elternteil laufen zu lassen. Gibt es noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Besteht der Führerschein bereits ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt dann auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Es können jedoch nie mehr schadenfreie Jahre erzielt werden, als du selbst seit der Führerscheinausstellung hättest erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt nötig. Verursachst du einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haft­pflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf – du als Fahrer bleibst allerdings außen vor. Besteht keine private Unfall­ver­si­che­rung, solltest du daher über den ergänzenden Baustein „Fahrerschutz“ nachdenken.
Nutzt du das Auto der Eltern, sollten diese ggf. darauf achten, den Fahrerkreis zu erweitern. Je nachdem, wie die Kfz-Versicherung des Autos gestaltet ist, kann es sein, dass die Versicherungsprämie steigt, wenn Fahranfänger das Fahrzeug nutzen. Bei manchen Verträgen wird ein bestimmter Fahrerkreis (z. B. nur Fahrer über 25 Jahre) vereinbart, um günstigere Prämien zu bekommen. Wenn jetzt ein Fahranfänger das Fahrzeug fährt und es zu einem Unfall kommt, kann das zu Problemen mit der Versicherung führen. Es ist also wichtig, vorher zu klären, ob die Versicherungsbedingungen die Nutzung des Fahrzeugs durch Fahranfänger zulassen.

 


Persönliche Absicherung

Du als junger Erwachsener kannst den Blick für möglichen Gefahren noch nicht vollumfänglich haben. 

Berufs­unfähig­keitsversicherung

Eine Unfall­ver­si­che­rung ist in erster Linie dafür da, um die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung resultieren
können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem womöglich dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Unter 10 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Für die übrigen Prozent ist eine Krankheit die Ursache.
Bedenke, dass du in jungen Jahren womöglich keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast, da du bislang noch
nicht oder noch nicht lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast und die Voraussetzungen demnach nicht
erfüllst.
Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) bietet gegen Folgen dieser Gefahr bestmöglichen Schutz. Die guten Tarife am Markt bieten nicht nur bei dauerhafter Berufs­unfähig­keit Leistung, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Reha-Maßnahmen nach einem
Unfall und mögliche weitere Schicksalsschläge.
Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für Schüler, Studenten oder Auszubildende die Möglichkeit, bis zu 1000 € monatliche Rente abzusichern – also zumindest ein Betrag, mit dem man ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Eine spätere Anpassung der Absicherung an das höhere Einkommen ist meistens ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Bedingt durch
das junge Alter und dem damit verbundenen – meist guten – Gesundheitszustand ist diese wohl wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert.
Wird eine Beamtenlaufbahn angestrebt, empfiehlt es sich, bei der Tarifwahl auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel
zu achten. Eine BU ist ein absolutes Muss. Man sollte keinesfalls auf diese Absicherung verzichten.

Kranken­ver­si­che­rung

Schüler und Studenten sind bis zum Wegfall der Kindergeldberechtigung bzw. bis zur Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit über die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung der Eltern mitversichert. Sind die Eltern privat krankenversichert, sind diese über einen eigenen Beitrag im Vertrag der Eltern mitgeführt. Auszubildende einer betrieblichen
Ausbildung fallen ab dem Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Versicherung
heraus und benötigen eine eigene Kranken­ver­si­che­rung.
Wer vor der Aufnahme der Ausbildung privat versichert war, muss in die GKV wechseln. Die bestehende PKV-Versicherung kann dann gekündigt und ggf. in eine Anwartschaft umgestellt werden. Vereinfacht gesagt, lässt du mit einer Anwartschaftsversicherung die
Versicherungsleistungen deiner privaten Kranken­ver­si­che­rung ruhen und kannst diese später erneut aufleben lassen – ohne erneute Risikoprüfung.
Schüler in schulischer Ausbildung und Studenten haben die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­ver­si­che­rung zu wählen. Die passende Kranken­ver­si­che­rung hängt von Kriterien wie Alter, Verdienst oder bisheriger Versicherung ab. Da die Familienversicherung der GKV beitragsfrei ist, stellt sie konkurrenzlos die günstigste Kranken­ver­si­che­rung dar und sollte daher nach Möglichkeit wahrgenommen werden. Wer bislang Mitglied einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung war, kann sich aber auch auf Antrag „befreien“ lassen und eine private Kranken­ver­si­che­rung abschließen. Dies ist unter anderem für Studierende ab 30 Jahren, die nicht mehr von den günstigen Studententarifen bei der GKV profitieren, sinnvoll. Hier kann ein privater Tarif durchaus angebrachter sein.
Schüler oder Studenten, deren Eltern verbeamtet sind, profitieren zudem von der Beihilfe. Spezielle Beihilfe-Tarife sind sehr günstig, da sie nur den Rest der Kosten absichern, die über die Beihilfe nicht abgedeckt
sind. Auch hier lohnt sich eine private Absicherung. Sind die Eltern privat krankenversichert, sind die Kinder ohnehin über einen eigenen Beitrag im Vertrag der Eltern mitgeführt. Doch Vorsicht: Analog zur Familienversicherung in der GKV wird die Beihilfe nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Danach muss sich der Student zu 100 % krankenvollver­sichern, weil er dann die gesamten Krankheitskosten abdecken muss – und nicht nur die Restkosten.
Bei privaten Krankenversicherern besteht eine freie Wahlmöglichkeit. Es rentiert sich, hier mehrere Angebote einzuholen und zu ver­gleichen.
Im Unterschied zur GKV werden die Preisvorteile der studentischen Tarife meist bis zu einem Alter von 34 Jahren gewährt. Versicherte haben so die Möglichkeit, die umfangreichen Leistungen der privaten Kranken­ver­si­che­rung bereits in jungen Jahren wahrzunehmen, ohne dafür hohe Beiträge zahlen zu müssen.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende, die bislang gesetzlich versichert waren, jedoch eine Beamtenlaufbahn, eine selbstständige
Tätigkeit oder ein überdurchschnittliches Einkommen anstreben, sollten sich durch einen Optionstarif eine Aufnahmegarantie für eine
private Kranken­ver­si­che­rung sichern. Die aktuelle Gesundheitsprüfung wird hierdurch „konserviert“ und beim späteren Wechsel in die
private Kranken­ver­si­che­rung als Maßstab für den Beitrag und etwaige Ausschlüsse herangezogen.
Krank­hei­ten, die danach auftreten, haben
keinen Einfluss mehr auf Prämie und Leistung.
Bei gesetzlich Krankenversicherten steht fest, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung gibt.
Bedingt durch das junge Einstiegsalter, sind die Kosten für Kranken­zusatz­ver­si­che­rungsschutz
sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zähne, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen etc.). Große Aufmerksamkeit solltest du dem Bereich der stationären Zusatzversicherung schenken.
Damit wird man in einem Krankenhaus eigener Wahl als Privatpatient behandelt – auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein- oder Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwe­re Krank­hei­ten bedeuten lange Ausfallzeiten. Und je besser die medizinische Versorgung, desto wahrscheinlicher ein schneller Genesungsverlauf.

Reiseversicherung

Nun wird es vielleicht auch bis zur ersten Auslandsreise ohne Eltern nicht mehr allzu lange dauern. Indes: Junge Leute denken meist nicht daran, dass der Schutz der Kranken­ver­si­che­rung womöglich nicht oder für die Kosten im Reiseland nicht ausreichend gilt. Eine Auslandskrankenversicherung kostet dich nur wenige Euro und löst dieses Problem, falls der Urlaub gesundheitlich unerfreulich verlaufen sollte.
Für Auslandssemester oder -praktika gibt es spezielle Tarife. 

Alters­vorsorge

Auch das Thema Alters­vorsorge sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Wer mit 18 Jahren bis zum 67. Lebensjahr monatlich 100 € bei einem jährlichen Zinssatz von 5 % spart, hat am Ende ca. 253.000 €. Wer damit wartet, bis er 30 Jahre alt ist, hat am Ende lediglich 128.000 €, also fast die Hälfte. Zeit ist ein wichtiger Faktor, wenn man die Belastung für die Alters­vorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird vom Zinseszinseffekt belohnt. 


Erste eigene Wohnung

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Raus aus dem Hotel Mama und rein ins eigene Leben. Das klingt gut, doch dieser Schritt bedeutet auch viel Aufwand und Kosten. Der Umzug muss organisiert werden, Möbel müssen besorgt werden und eine Internetverbindung muss angemeldet werden. Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten.
Aber genau diese solltest du nicht vernachlässigen. Denn eine eigene Wohnung bedeutet auch eigene Verantwortung.
Vor dem Auszug sind wohl noch die meisten jungen Erwachsenen in bestimmten Sparten über ihre Eltern mitversichert. Vor allem über eine Haus­rat­ver­si­che­rung, Rechtsschutz etc. musste man sich bis dato noch keinerlei Gedanken machen. Eine eigene Wohnung bedeutet jedoch auch, dass der Versicherungsschutz der Eltern nicht länger greift. Wir zeigen auf, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind, wenn man in den eigenen vier Wänden lebt.

Welche Versicherungen brauche ich?

Haus­rat­ver­si­che­rung

Diese Versicherung sichert dein Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in deinem Haushalt befinden. Wenn deine elektronischen
Geräte, Möbel oder anderen Einrichtungsgegenstände beispielsweise
durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich die Haus­rat­ver­si­che­rung um diesen Schaden.
Tipp: Die Höhe der Versicherungssumme ist bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung essenziell. Wir prüfen in jedem Fall, welche Versicherungssumme für deinen Hausrat und die Wohnfläche optimal geeignet ist. So können wir eine Unterversicherung vermeiden und du bist im Fall der Fälle rundum abgesichert.

KFZ-Versicherung

Besitzt du bereits eine eigene KFZ-Versicherung, so läuft diese auch bei deinem Umzug weiter. Der Wechsel des Wohnortes hat in den meisten Fällen aber Auswirkungen auf den KFZ-Versicherungsbeitrag.
Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl des Wohnortes abhängig. Ziehst du also in eine andere Stadt,
so kann der Beitrag teurer, aber eventuell sogar auch günstiger werden.
Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fährst du nun deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, kannst du dies unter der jährlichen Fahrleistung deines Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf deinen Beitrag. Bedenke also diese Veränderungen bei deinem Umzug.

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Es ist nahezu unmöglich, diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie
wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern.
Eine Wohngebäudeversicherung dürften wohl aber nur die wenigsten der jungen Erwachsenen brauchen.
Ziehst du in eine Wohnung, in der du Miete bezahlst, bist du durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt, geschenkt oder selbst erworben wurde. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht bei Eigentümerwechsel immer auf den Käufer/
Erben der Immobilie über. Nor­malerweise muss der Verkäufer das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men darüber unterrichten. Verlasse dich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernimm die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein.
Tipp: Überprüfe hier deine Versicherungssumme und passe diese entsprechend an. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem in älteren Verträgen die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Zudem sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Neben Feuer sollten du auch die Gefahren Wasser und Sturm absichern. Ein Wasserleitungsschaden zum Beispiel kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungskosten schnell fünfstellig werden. Zusätzlich solltest du die Elementarversicherung
einschließen. Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüche sind hier im Schutz inbegriffen.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Besitzst du noch keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung und möchtest mit dem Umzug eine solche abschließen, dann solltest du dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so kannst du bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf deine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schon mindestens drei Monate besteht, kannst du auch eine Leistung vom Versicherer erwarten.



 

 

Was du sonst noch wissen solltest...

 

Sind Umzugshelfer versichert?

Im Prinzip sind Gefälligkeitshandlungen nicht schadensersatzpflichtig.
Das bedeutet, dass der Umzugshelfer nicht für den Schaden aufkommen muss, falls er keine eigene Haft­pflichtversicherung abgeschlossen hat.
Besitzt der Umzugshelfer jedoch eine Privathaftpflichtversicherung,
so kommt der Versicherer für etwaige Schäden in der Regel auf.
Bei Vorsatz leistet der Versicherer allerdings nicht – und der Umzugshelfer muss den Schaden selbst begleichen.
Aber Achtung: In älteren Haft­pflichttarifen waren Gefälligkeitshandlungen noch nicht abgesichert.
Vergewissere dich daher bitte vor dem Umzug, ob bei einem möglichen Schaden alle Beteiligten korrekt versichert sind.

Transportversicherung zum Neuwert
Speditionen haften bei Beschädigungen deines Umzugsgutes häufig nur begrenzt.
Wenn du dich gegen dieses Risiko restlos schützen möchtest, empfiehlt sich eine Transportversicherung zum Neuwert.
Hiermit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Geht etwa eine wertvolle Vase beim Transport zu Bruch,
so dürfte die Haftungsgrenze des Spediteurs schnell überschritten sein.
Viele Spediteure schließen auch zerbrechliche, sensible und wertvolle Gegenstände von der Haftung in ihren AGBs von vornherein aus.
Ein weiterer Punkt, der zuungunsten des Umziehenden ausfällt, ist,
dass Spediteure nur für Schäden an Gegenständen haftbar gemacht werden können, die diese selbst verpackt haben.
Ein nicht fachgerechtes Verpacken deinerseits hingegen wird immer die Argumentationsweise der Spedition untermauern.
Daher: Schließe eine Transportversicherung zum Neuwert ab.
Diese leistet für Schäden, die nicht von der Spedition getragen werden.
Dazu gehören:
• Schäden, die durch einen Unfall während des Transports entstehen,
• Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen,
• Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände sowie
• Elementarschäden.


Eigene Vorsorge

Unfall­ver­si­che­rung

Besitzt du noch keine private Unfall­ver­si­che­rung, dann solltest du das schnell ändern. Denn während der Zeit auf Arbeit oder in der Berufsschule/Uni bist du zwar gesetzlich abgesichert, jedoch nicht im privaten Bereich. Unfälle ereignen sich aber vorwiegend privat.
Daher empfehlen wir eine private Unfall­ver­si­che­rung. Diese hat eine Deckung von 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags.

Berufs­unfähig­keitsversicherung

Besitzt du bereits eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, dann bleibt der Schutz im Umzugsfall wie gehabt. Du musst deinem Versicherer nur die Adressänderung mitteilen.
Die meisten jungen Erwachsenen haben aber wohl leider noch keinen Berufs­unfähig­keitsschutz. Gerade wenn du
jetzt auf eigenen Beinen stehen möchtest, ist deine Arbeitskraft essenziell. Denn auch dein neues Zuhause bezahlt sich nicht von alleine.
Kannst du also deine Arbeit nicht mehr ausüben, so zahlt deine Berufs­unfähig­keitsversicherung eine monatliche Rente. Eine private
Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist, er also seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Mit diesem Geld kannst du dann deinen normalen Lebensunterhalt bestreiten.

Lebens- und Rentenversicherung

Deine Lebens- und Rentenversicherungen bleiben wie gehabt. Du musst nur auch hier deinem Versicherer die Adressänderung mitteilen.
Falls du aber auch hier noch keinen Schutz gegen spätere Altersarmut hast, dann solltest du dringend eine private Rentenversicherung
abschließen.
In erster Linie geht es darum, einen Kapitalstock aufzubauen, aus dem du später die bescheidene Altersrente aufstocken kannst, damit diese auch fürs tägliche Leben ausreicht. 


Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese solltest du
bei einem Umzug nicht vernachlässigen.

Bei einem Umzug läuft man schnell Gefahr, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung deiner Versicherungen ist daher ratsam. Bei einem Umzug solltest du außerdem daran denken, deine Versicherer darüber zu informieren. Teile allen Gesellschaften deine neue Adresse mit. Aber Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern. Zudem solltest du nicht vergessen, gegebenenfalls den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men deine neue Bankverbindung mitzuteilen. Musst du ein neues Konto eröffnen, dann teile auch dies bitte dem Versicherer mit.

Welche Versicherungen ändern sich?

KFZ-Versicherung

Der Wechsel Ihres Wohnortes hat in den meisten Fällen auch Auswirkungen auf deinen KFZ-Versicherungsbeitrag.
Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl des Wohnortes
abhängig. Ziehst du also in eine andere Stadt, so kann der Beitrag teurer, aber eventuell sogar auch günstiger werden. Zum anderen
ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fährst du nun deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle,
kannst du dies unter der jährlichen Fahrleistung deines Autos angeben.
Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf den Beitrag. Bedenke also diese Veränderungen bei deinem Umzug.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Falls du schon vor dem Umzug eine Haus­rat­ver­si­che­rung hattest, dann geht diese problemlos auf die neue Wohnung über. Voraussetzung hierfür ist, dass du innerhalb Deutschlands umziehst. Natürlich musst du deinen Versicherer über den Umzug informieren. Während des Wohnungswechsels genießt du in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Dieser ist in der Regel jedoch auf einen Monat begrenzt.
Tipp: Du solltest im jedem Fall deine Versicherungssumme prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehst du etwa in eine größere Wohnung, so besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Lasse deine Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben.

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Es ist nahezu unmöglich, diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie
wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern.
Eine Wohngebäudeversicherung dürften wohl aber nur die wenigsten der jungen Erwachsenen brauchen.
Ziehst du in eine Wohnung, in der du Miete bezahlst, bist du durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt, geschenkt oder selbst erworben wurde. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht bei Eigentümerwechsel immer auf den Käufer/
Erben der Immobilie über. Nor­malerweise muss der Verkäufer das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men darüber unterrichten. Verlasse dich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernimm die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein.
Tipp: Überprüfe hier deine Versicherungssumme und passe diese entsprechend an. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem in älteren Verträgen die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Zudem sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Neben Feuer sollten du auch die Gefahren Wasser und Sturm absichern. Ein Wasserleitungsschaden zum Beispiel kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungskosten schnell fünfstellig werden. Zusätzlich solltest du die Elementarversicherung
einschließen. Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüche sind hier im Schutz inbegriffen.


Welche Versicherungen sind bei einem Umzug noch von Bedeutung?

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtschäden können bei einem Umzug schneller passieren als gedacht. Ein Beispiel: Beim Transport eines Schränkchens aus der alten Mietwohnung bleibst du versehentlich an der Zimmertür hängen und beschädigst den Rahmen. Hier kommt deine Privathaftpflicht für die Schäden auf, denn diese tritt auch für Beschädigungen von Mietsachen ein. Generell musst du aber Schäden unverzüglich nach Geschehen der Versicherung melden. Das wird bei einer Mängelliste, die beim Auszug vom Vermieter vorgelegt wird, naturgemäß nicht immer passiert sein. Auch ein konkreter Schadenstag wird nicht immer zu benennen sein. Hier sollte also nicht bis zum letzten Tag gewartet werden, um dann alles an den Versicherer zu übergeben. Aufgabe des Versicherers ist die Regulierung von Schäden – und nicht die Renovierung der Wohnung beim Auszug.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Auch bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt es, wie auch bei allen anderen, dem Versicherer rechtzeitig Bescheid zu geben. Was bedeutet
rechtzeitig? – Spätestens am Einzugstag. Der Versicherer passt dann die Police an die neuen Wohnverhältnisse an.

Besitzst du noch keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung und möchtest mit dem Umzug eine solche abschließen, dann solltest du dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so kannst du bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf deine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn die Rechts­schutz­versi­che­rung schon mindestens drei Monate besteht, kannst du auch eine Leistung vom Versicherer erwarten. 

Riester-Rente

Besitzt du einen Riester-Vertrag, so musst du dir auch bei einem Umzug ins EU-Ausland keine Sorgen über eventuelle Nachteile machen, denn du behälst alle Vorteile deines Riester-Vertrages bei.

Per­sonenversicherungen

Deine Berufs­unfähig­keits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Kranken­ver­si­che­rung bleiben wie gehabt. Du musst nur auch hier dem Versicherer die Adressänderung mitteilen.


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