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Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorge mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass du deinen Urlaub ohne Sorgen genießen kannst.
Schadenbeispiele AuslandreisekrankenversicherungWährend einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S. Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. ReiserücktrittsversicherungHerr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. ReiseabbruchversicherungFamilie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau M. ist plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise ReisegepäckversicherungNach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand den Koffer aus der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr den Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. |
"Achtung: Sorge am besten direkt beim Buchen deiner Reise vor, denn die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden, damit du im Falle einer Stornierung finanziell abgesichert bist. Um im Krankheitsfall während der Reise geschützt zu sein, schließt du besser auch eine Reisekrankenversicherung ab. Diese kannst du sogar noch einen Tag vor Abreise abschließen. Mit diesen beiden Maßnahmen bist du bestens vorbereitet und kannst deine Reise unbesorgt genießen." - Sarina Walloschek |
Es ist immer schön, wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben zusammen verbringen möchten. Der Bund der Ehe bringt auch gegenseitige Verantwortung mit sich. Am Anfang wirken sicher noch die Eindrücke des Fests nach und ihr habt tausend andere Dinge im Kopf. Dennoch solltet ihr euch einen Moment Zeit nehmen und eure gemeinsame Vorsorgesituation, den Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken.
Gesetzliche Versorgung KrankenversicherungAls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt. Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern Witwen- | WittwerversorgungDie gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an den aus, für den Beiträge eingezahlt wurden und der seine Wartezeit Kleine Witwen-/Witwerrente Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 2.800 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. etwa 224 Euro. Große Witwen-/Witwerrente Auch bei der großen Witwenrente findet ggf. eine Anrechnung anderer Einkünfte statt. Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. ca. 636 Euro. |
Eigene Vorsorge Privathaftpflicht | RechtsschutzversicherungEine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, solltest du schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich die Kosten nicht leisten kann? UnfallversicherungMit der Eheschließung übernimmst du in einem großen Umfang auch Verantwortung gegenüber deinem Partner. Mit einer körperlichen Behinderung ist es nach wie vor möglich, ein erfülltes Leben im gewohnten heimischen Umfeld zu führen. Meist braucht es dafür allerdings größere bauliche Veränderungen. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist meist möglich, kostet allerdings ebenfalls Geld. Über eine Unfallversicherung kannst du die nötigen BerufsunfähigkeitsversicherungDeine Arbeitskraft ist die Basis für deinen Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Ehe lebt man für gewöhnlich aus einer gemeinsamen Kasse – Hinterbliebenen VersorgungDie gesetzliche Absicherung hinterbliebener Ehegatten fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, AltersvorsorgeWichtig ist in diesem Zusammenhang, jedem Ehepartner eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Männer und Frauen haben sehr unterschiedliche Lebenserwartungen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gelöst. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt – auch nach dem Tod der versicherten Person. Beispiel 1: Beginn der Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt und verstirbt. Die Witwe erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag ihres Mannes. Die Zahlungen hören mit Ende der Garantiezeit auf. Beispiel 2: Der Ehemann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Altersvorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarkts. Die überlebende Witwe erhält nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag. Und Riester?
Wer über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht hat. |
"Mach dir keine Sorgen, um deine Verträge bei FinParO. Die bestehenden Verträge werden von einander getrennt und weiter durch uns betreut. WIr bleiben neutral!" - Gabriele Mück |
Eine Scheidung stellt eine dramatische Veränderung der Versorgungssituation dar. Ohne den bisherigen Ehepartner, der einem in schlimmen Fällen auch finanziell den Rücken mit frei gehalten hat, muss der Absicherungsbedarf in der neuen Situation geprüft werden. Vor allem jetzt darf es keine wesentlichen Lücken in deiner Absicherung geben, damit du keinen Schiffbruch erleidest. Verläuft eine Trennung einvernehmlich, lassen sich die nun anstehenden Dinge meist einfach und elegant lösen. Bei einer Trennung im Streit ist dies meist nicht mehr möglich. Auch wenn du gerade tausend andere Dinge im Kopf hast, darfst du die anstehende Neuregelung deiner Absicherung nicht außer Acht lassen.
Altersvorsorge – Güterstand - Versorgungsausgleich
Der größte Teil der Ehepaare lebt im gesetzlich vorgesehenen Stand der Zugewinngemeinschaft. Mit einer Scheidung kommt es zu einem Ausgleich vorhandener, während der Dauer der Ehe hinzu gewonnener, Vermögenswerte. Der Güterstand kann vertraglich zwischen den Eheleuten auch hiervon abweichend geregelt werden (z. B. Gütertrennung).
Die Versorgungsanrechte, die beide Partner während ihrer Ehe erworben haben, werden für den Versorgungsausgleich als gemeinsame Leistung angesehen. Folglich gehören sie in dieser Betrachtung beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Scheidung bestehen daher gleichhohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. In der Ehezeit erworbene Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, aber auch aus privater Vorsorge, müssen zu gleichen Teilen auf beide
aufgeteilt werden.
Der vereinbarte Güterstand hat auf die Regelung des Versorgungsausgleichs keine automatische Auswirkung. Dieser muss ggf. separat vertraglich geregelt werden.
Die evtl. geschlossen geglaubte Versorgungslücke wird also wieder größer und müsste wieder aufgefüllt werden. Aber auch gemeinsame Ruhestandsplanungen sind durch die Scheidung hinfällig. Es fällt auf, dass immer noch vor allem die Männer versorgt werden, während bei den Frauen – trotz ihrer längeren Lebenserwartung – nicht derselbe Wert auf eine eigene Absicherung gelegt wird. Bei kurzer Ehedauer bis maximal drei Jahre (inkl. Trennungsjahr) findet der Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn ein Ehepartner ihn beantragt. Ansonsten leitet das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch ein. Galt über den Ehepartner bislang ein indirekter Riester-Förderanspruch, entfällt dieser durch die Scheidung wieder.
Auch bei einer bestehenden Altersvorsorge solltest du das Bezugsrecht im Todesfall überdenken.
Persönliche Absicherung ArbeitskraftabsicherungEine Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Lediglich 11,5 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Eine Krankheit als Ursache haben die übrigen 88,5 %. TodesfallabsicherungVorsorge für den Fall des eigenen Todes ist immer dann wichtig, wenn Angehörige zu versorgen sind oder noch große Schulden PflegeversicherungIm Zuge einer Krankenzusatzabsicherung sollte man auch über das Thema Pflegebedürftigkeit nachdenken. Denn dabei handelt es sich keinesfalls um ein reines „Alte-Leute-Problem“. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft Menschen aller Altersgruppen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen oder seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Je eher man für einen solchen Schutz sorgt, desto niedriger fällt der Beitrag aus. |
Eigener Versicherungsschutz PrivathaftpflichtversicherungEine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden. RechtschutzversicherungAuch bei der Rechtsschutzversicherung fällt der mitversicherte Ehepartner bei einer Scheidung heraus. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es Single- und Familientarife. Letztere UnfallversicherungAus der familiären Unfallversicherung fällt durch die Scheidung nicht automatisch eine der versicherten Personen heraus. Dies müsste im Zuge der Neuregelung der Versicherungsangelegenheiten separat angezeigt werden. Wir empfehlen, dass grundsätzlich jeder Geschiedene einen eigenen Vertrag besitzt. Denn Leistungen können immer nur vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Auch bei einer zunächst einvernehmlich verlaufenen Trennung kann es im Nachgang noch zu Streitigkeiten kommen. Es ist wohl das Beste, wenn man selbst das Ruder in der Hand hat und nicht darauf angewiesen ist, dass sich der Ex-Partner anständig verhält. Sind Kinder da, müssen sie in den Vertrag des Partners mit aufgenommen werden, bei dem sie künftig leben. KFZ-VersicherungNicht selten sind bei Ehepaaren alle vorhandenen Fahrzeuge auf nur einen der beiden Partner zugelassen und versichert. Bei der Trennung muss einer der Geschiedenen seine Fahrzeuge auf sich ummelden. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich dann auch ein eigener Versicherungsschutz begründen. Eine maßgebliche Komponente für die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Aus ihr leitet sich direkt der Beitragssatz („die Prozente“) ab, HausratversicherungIm Scheidungsfall bleibt für gewöhnlich einer der beiden ehemaligen Partner in den bisherigen Wohnräumen (z. B. eigenes Haus) wohnen, der andere zieht aus. Hinsichtlich der Hausratversicherung ändert sich nichts für den Partner, der am bisherigen Wohnsitz bleibt. FinanzierungBefindet sich zum Zeitpunkt der Scheidung noch eine Immobilie in der Finanzierung, stellt dies oft ein großes Problem für beide früheren Partner dar. Meist möchte einer der Geschiedenen in dieser Immobilie bleiben. Meist kann er aber nicht alleine für die Raten aufkommen. Nachdem ihr euch über die Eigentumsverhältnisse geeinigt habt, sollte der übernehmende Ex-Gatte versuchen, eine Was ist sonst noch nach einer Scheidung zu beachten?Führt eine Scheidung zu einer Änderung des Namens oder der Bankverbindung, so muss dies den verschiedenen Versicherern angezeigt |
"Unser herzlichstes Beileid! Wer einen nahen Angehörigen verliert, möchte sich meist zurückziehen und zuerst in aller Ruhe trauern. Doch leider sind viele Dinge zu erledigen.
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Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzhaft, doch die Liebe zum Verstobenen bleibt. Wir bedauern diesen Verlust zutiefst und sprechen dir unser aufrichtiges Mitgefühl aus. Es ist schwer, bei einem solchen Anlass tröstende Worte zu finden, aber in dieser Zeit möchten wir dich nicht alleine lassen, sondern zur Seite stehen, um dir so viel Arbeit wie möglich abzunehmen.
Was tun, wenn jemand gestorben ist? Direkt nach dem TodesfallTotenschein Bestattungsunternehmen beauftragen Angehörige In den ersten Tagen nach dem TodesfallTestament Sterbeurkunde Erbschein Arbeitgeber informieren Mietwohnung kündigen Verträge rund um die Wohnung Pflegeheim Bestattung Wichtige Organisationspunkte einer Erdbestattung: |
Umgang mit Versicherungen nach dem Todesfall Versicherungen informierenIn der Regel muss der Versicherer innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigt werden, wenn der Verstorbene Unterlagen für die Versicherung: Versicherungen kündigenDie meisten Versicherungen erlöschen mit dem Eintritt des Todes der versicherten Person, wie z. B. die Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer erstatten die Beiträge ab dem Zeitpunkt, zu welchem sie vom Todesfall in Kenntnis gesetzt worden sind. Daher gilt es, den Versicherer zeitnah zu informieren. Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod dem Versicherungsnehmers – es sei denn ein rechtmäßiger Erbe übernimmt die Wohnung inklusive der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. Ist das nicht gewünscht, muss hier gekündigt werden. Die Kfz- oder die Wohngebäudeversicherung überträgt sich ebenfalls automatisch auf den Erben des Autos oder des Hauses. Erst wenn Auch die Krankenkasse muss vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Hierzulande ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. sonstigesAuch nach der Bestattung und der ersten Bewältigung der Trauer gibt es einige Dinge, die noch erledigt werden sollten: KontennachforschungWer ein mühsames Nachforschen aller Konten umgehen will, stellt schon zu Lebzeiten eine Kontovollmacht aller Konten über den Tod Absicherung für den eigenen TodesfallBei einem Todesfall können die Angehörigen von einigen Versicherungen Leistungen beanspruchen; daher solltest du dich schon vor dem Eintritt eines Todesfalls gut absichern. Im Grunde gibt es vier wichtige Versicherungen, die deine Hinterbliebenen im eigenen Todesfall |
Mit dem Schritt in die Erwachsenenwelt ändert sich so einiges in deinem Leben. Damit die Zukunft – egal ob im Beruflichen oder Privaten – auch bei unerfreulichen Ereignissen nicht ins Schlingern gerät, solltest du die Weichen für eine solide Vorsorge stellen.
Noch mitversichert? Für die Dauer der Schul-/Berufsausbildung bzw. des Studiums genießt du in einigen Fällen noch Schutz über die Versicherungsverträge der Eltern. PrivathaftpflichtversicherungWer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Dabei RechtsschutzversicherungDie Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung GlasversicherungÜblicherweise sind Glasschäden an gemieteten Immobilien in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, da du dich hiergegen über eine spezielle Glasversicherung versichern kannst – ausgenommen weniger Top-Tarife. Zerbricht eine Türverglasung, weil du die Tür deiner gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen hast, musst du für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist schon für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert. HausratversicherungDie Hausratversicherung deckt in erster Linie die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung (Versicherungsort) ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht dem Versicherungsnehmer persönlich gehören müssen, besteht gegebenenfalls auch für dein Eigentum über den Versicherungsvertrag deiner Eltern Versicherungsschutz. Denn zum Hausrat gehören alle Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sogenannte Außenversicherung. Dadurch ist dein Hab und Gut auch außerhalb des Wohnsitzes versichert, solange es sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet. Solltest du beispielsweise vorübergehend in einem Zimmer im Studierenden- oder Ausbildungswohnheim wohnen, besteht die Möglichkeit, dass die Hausratversicherung der Eltern deine bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet. Dein Hausrat wäre dann für die Zeit im Studierenden- oder Ausbildungswohnheim grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mitversichert. Dies muss im Vorfeld jedoch im Hausratvertrag deiner Eltern überprüft und bei Bedarf mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. UnfallversicherungWährend der Zeit in Schule, Universität oder auf Arbeit sowie auf den Wegen hin und zurück bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Versicherung in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; dazu gehören auch Rehabilitationskosten, die nach einem Unfall entstehen können. Geldleistungen werden erst ab einer Einschränkung von mindestens 20 % der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht die GUV keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erlittenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen unter anderem für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an; hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung deiner Eltern, kannst du in der Regel bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif mitversichert werden oder dort versichert bleiben. KFZ-VersicherungZur Volljährigkeit erlangt der Großteil einen Führerschein und eventuell bereits das erste eigene Auto. Leider zeigen die Statistiken, dass Fahranfänger um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen als routinierte Fahrer. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die für die Kfz-Versicherung fällig sind. Um die Kosten hierfür gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf ein Elternteil laufen zu lassen. Gibt es noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Besteht der Führerschein bereits ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt dann auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Es können jedoch nie mehr schadenfreie Jahre erzielt werden, als du selbst seit der Führerscheinausstellung hättest erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt nötig. Verursachst du einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf – du als Fahrer bleibst allerdings außen vor. Besteht keine private Unfallversicherung, solltest du daher über den ergänzenden Baustein „Fahrerschutz“ nachdenken. |
Persönliche Absicherung Du als junger Erwachsener kannst den Blick für möglichen Gefahren noch nicht vollumfänglich haben. BerufsunfähigkeitsversicherungEine Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, um die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung resultieren KrankenversicherungSchüler und Studenten sind bis zum Wegfall der Kindergeldberechtigung bzw. bis zur Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Sind die Eltern privat krankenversichert, sind diese über einen eigenen Beitrag im Vertrag der Eltern mitgeführt. Auszubildende einer betrieblichen ReiseversicherungNun wird es vielleicht auch bis zur ersten Auslandsreise ohne Eltern nicht mehr allzu lange dauern. Indes: Junge Leute denken meist nicht daran, dass der Schutz der Krankenversicherung womöglich nicht oder für die Kosten im Reiseland nicht ausreichend gilt. Eine Auslandskrankenversicherung kostet dich nur wenige Euro und löst dieses Problem, falls der Urlaub gesundheitlich unerfreulich verlaufen sollte. AltersvorsorgeAuch das Thema Altersvorsorge sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Wer mit 18 Jahren bis zum 67. Lebensjahr monatlich 100 € bei einem jährlichen Zinssatz von 5 % spart, hat am Ende ca. 253.000 €. Wer damit wartet, bis er 30 Jahre alt ist, hat am Ende lediglich 128.000 €, also fast die Hälfte. Zeit ist ein wichtiger Faktor, wenn man die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird vom Zinseszinseffekt belohnt. |
Raus aus dem Hotel Mama und rein ins eigene Leben. Das klingt gut, doch dieser Schritt bedeutet auch viel Aufwand und Kosten. Der Umzug muss organisiert werden, Möbel müssen besorgt werden und eine Internetverbindung muss angemeldet werden. Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten.
Aber genau diese solltest du nicht vernachlässigen. Denn eine eigene Wohnung bedeutet auch eigene Verantwortung.
Vor dem Auszug sind wohl noch die meisten jungen Erwachsenen in bestimmten Sparten über ihre Eltern mitversichert. Vor allem über eine Hausratversicherung, Rechtsschutz etc. musste man sich bis dato noch keinerlei Gedanken machen. Eine eigene Wohnung bedeutet jedoch auch, dass der Versicherungsschutz der Eltern nicht länger greift. Wir zeigen auf, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind, wenn man in den eigenen vier Wänden lebt.
Welche Versicherungen brauche ich? HausratversicherungDiese Versicherung sichert dein Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in deinem Haushalt befinden. Wenn deine elektronischen KFZ-VersicherungBesitzt du bereits eine eigene KFZ-Versicherung, so läuft diese auch bei deinem Umzug weiter. Der Wechsel des Wohnortes hat in den meisten Fällen aber Auswirkungen auf den KFZ-Versicherungsbeitrag. WohngebäudeversicherungUnwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Es ist nahezu unmöglich, diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie RechtsschutzversicherungBesitzst du noch keine Rechtsschutzversicherung und möchtest mit dem Umzug eine solche abschließen, dann solltest du dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so kannst du bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf deine Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn die Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, kannst du auch eine Leistung vom Versicherer erwarten. |
Eigene Vorsorge UnfallversicherungBesitzt du noch keine private Unfallversicherung, dann solltest du das schnell ändern. Denn während der Zeit auf Arbeit oder in der Berufsschule/Uni bist du zwar gesetzlich abgesichert, jedoch nicht im privaten Bereich. Unfälle ereignen sich aber vorwiegend privat. BerufsunfähigkeitsversicherungBesitzt du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann bleibt der Schutz im Umzugsfall wie gehabt. Du musst deinem Versicherer nur die Adressänderung mitteilen. Lebens- und RentenversicherungDeine Lebens- und Rentenversicherungen bleiben wie gehabt. Du musst nur auch hier deinem Versicherer die Adressänderung mitteilen. |
Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese solltest du
bei einem Umzug nicht vernachlässigen.
Bei einem Umzug läuft man schnell Gefahr, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung deiner Versicherungen ist daher ratsam. Bei einem Umzug solltest du außerdem daran denken, deine Versicherer darüber zu informieren. Teile allen Gesellschaften deine neue Adresse mit. Aber Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern. Zudem solltest du nicht vergessen, gegebenenfalls den Versicherungsunternehmen deine neue Bankverbindung mitzuteilen. Musst du ein neues Konto eröffnen, dann teile auch dies bitte dem Versicherer mit.
Welche Versicherungen ändern sich? KFZ-VersicherungDer Wechsel Ihres Wohnortes hat in den meisten Fällen auch Auswirkungen auf deinen KFZ-Versicherungsbeitrag. HausratversicherungFalls du schon vor dem Umzug eine Hausratversicherung hattest, dann geht diese problemlos auf die neue Wohnung über. Voraussetzung hierfür ist, dass du innerhalb Deutschlands umziehst. Natürlich musst du deinen Versicherer über den Umzug informieren. Während des Wohnungswechsels genießt du in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Dieser ist in der Regel jedoch auf einen Monat begrenzt. WohngebäudeversicherungUnwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Es ist nahezu unmöglich, diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie |
Welche Versicherungen sind bei einem Umzug noch von Bedeutung? PrivathaftpflichtversicherungPrivathaftpflichtschäden können bei einem Umzug schneller passieren als gedacht. Ein Beispiel: Beim Transport eines Schränkchens aus der alten Mietwohnung bleibst du versehentlich an der Zimmertür hängen und beschädigst den Rahmen. Hier kommt deine Privathaftpflicht für die Schäden auf, denn diese tritt auch für Beschädigungen von Mietsachen ein. Generell musst du aber Schäden unverzüglich nach Geschehen der Versicherung melden. Das wird bei einer Mängelliste, die beim Auszug vom Vermieter vorgelegt wird, naturgemäß nicht immer passiert sein. Auch ein konkreter Schadenstag wird nicht immer zu benennen sein. Hier sollte also nicht bis zum letzten Tag gewartet werden, um dann alles an den Versicherer zu übergeben. Aufgabe des Versicherers ist die Regulierung von Schäden – und nicht die Renovierung der Wohnung beim Auszug. RechtsschutzversicherungAuch bei der Rechtsschutzversicherung gilt es, wie auch bei allen anderen, dem Versicherer rechtzeitig Bescheid zu geben. Was bedeutet Besitzst du noch keine Rechtsschutzversicherung und möchtest mit dem Umzug eine solche abschließen, dann solltest du dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so kannst du bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf deine Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn die Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, kannst du auch eine Leistung vom Versicherer erwarten. Riester-RenteBesitzt du einen Riester-Vertrag, so musst du dir auch bei einem Umzug ins EU-Ausland keine Sorgen über eventuelle Nachteile machen, denn du behälst alle Vorteile deines Riester-Vertrages bei. PersonenversicherungenDeine Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherung bleiben wie gehabt. Du musst nur auch hier dem Versicherer die Adressänderung mitteilen. |
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