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Wer kann und will, erfüllt sich den Traum vom Eigenheim. Doch als Bauherr musst du dich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
Risikosituationen Irrglaube der AltersvorsorgeDie landläufige, scherzhafte Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse, ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand Bauhherren haften für ihre BaustelleAuf jeder Baustelle lauern Gefahren, (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial etc.). Als Bauherr trägst du die Verantwortung, wenn Helfende Hände auf der BaustelleRund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann, wenn dir kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass du einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lässt, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt. Sonderfall RohbauEin Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Streit mit den BauunternehmenBeim Bau eines Hauses oder auch bei dessen Umbau kann es mit den beauftragten Firmen schnell zu Streitigkeiten kommen – sei es aufgrund einer mangelhaften Ausführung oder erheblichen Verzögerung. Oftmals geht es schnell um sechsstellige Summen. Im schlimmsten Insolvenz und Pfusch am BauEs ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat. |
Wissenswertes Wer soll das bezahlen?Ein Bauvorhaben ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bezahlen. Im Regelfall nimmt ein Bauherr zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen. Und wenn etwas passiert?Die meisten Bauherren befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hausbau mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um Und wen endlich alles fertig ist?Sobald du das fertige Eigenheim beziehst, gibt es neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen. Gebäudeversicherung
Privathaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Was sonst noch wissenswert istFotovoltaikanlage Haus- und Wohnungsschutzbrief Glasversicherung |
Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorge mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass du deinen Urlaub ohne Sorgen genießen kannst.
Schadenbeispiele AuslandreisekrankenversicherungWährend einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S. Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. ReiserücktrittsversicherungHerr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. ReiseabbruchversicherungFamilie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau M. ist plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise ReisegepäckversicherungNach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand den Koffer aus der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr den Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. |
Ihr wollt in einen neuen Lebensabschnitt starten und zusammenziehen? Trotz der ersten aufregenden Zeit solltet ihr dabei auch an deine Versicherungsangelegenheiten denken, denn hier gibt es einiges zu beachten. Überprüft unbedingt eure Versicherungen, denn ihr könnt bares Geld sparen; es kann jedoch auch möglich sein, dass ihr den ein oder anderen Versicherungsschutz entsprechend anpassen müsst.
Beim Zusammenlegen von zwei Haushalten kann man schnell Gefahr laufen, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Bei einem Umzug sollte außerdem daran gedacht werden, die Versicherer hierüber zu informieren. Teilt allen Gesellschaften die neue Adresse mit.
Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern.
Versicherungen checken HausratversicherungAuch eure Hausratversicherungen können nun „zusammenziehen“. Denn als Paar, das in eine gemeinsame Wohnung zieht, genügt eine HaftpflichtversicherungAuch eure Haftpflichtversicherungen lassen sich zusammenlegen. Hierfür muss der Partner in die Police nachgetragen werden. Der einzige Nachteil ist hierbei jedoch: Schäden, die sich das Paar gegenseitig zufügt, sind mit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung in der Regel nicht mitversichert. RechtsschutzversicherungAuch bei der Rechtsschutzversicherung kann der Partner in die bestehende Police aufgenommen werden. Bei den meisten Versicherern ist dies auch ohne Heirat möglich und es genügt eine Partnerschaft. KFZ-VersicherungSofern ihr euch neben der Wohnung noch ein Auto teilt, kann dies Auswirkungen auf die Prämie und euren Versicherungsschutz haben. |
Versicherungen anpassen RisikolebensversicherungDiese Versicherung ist explizit und ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt. Der Versicherer schüttet im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese muss natürlich ausreichend hoch sein, um laufende Verpflichtungen zu begleichen respektive einen finanziellen Schutzschirm zu schaffen. Spätestens beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie oder wenn ein Kind unterwegs ist, solltet ihr auf diesen wertvollen Schutz nicht mehr verzichten. Tipp: Da Unverheiratete im Vergleich zu Eheleuten nur einen winzigen Freibetrag für die Erbschaftssteuer haben, empfiehlt sich eine gegenseitige Absicherung „über Kreuz“: Du bist Versicherungsnehmer eines Vertrags und dein Partner die versicherte Person; das Bezugsrecht läuft auf dich. So kommt es im Todesfall des Partners zu einer steuerfreien Versicherungsleistung. Dein Partner macht ebenfalls einen Vertrag, bei dem es umgekehrt gemacht wird. So fällt nie Erbschaftssteuer an. UnfallversicherungAuch bei der Unfallversicherung genügt prinzipiell eine gemeinsame Police. Hier ist aber der Preis ausschlaggebend. Einige Versicherer bieten Rabatte an, die einen gemeinsamen Vertrag letztendlich günstiger machen. Es gibt jedoch auch Versicherer, bei denen Einzeltarife im Endeffekt preiswerter sind. Zudem lassen sich Einzelverträge flexibler an die Lebensumstände anpassen. PersonenversicherungIndividuelle Versicherungen, so wie sie alle Personenversicherungen sind, solltet ihr aber nicht immer zusammenlegen. Bei den meisten WohngebäudeversicherungSonderfall: Und wenn man auseinandergeht?Im Prinzip gilt bei einer Trennung das Gleiche wie beim Zusammenziehen – nur eben umgekehrt: Hinsetzen und die Versicherungen Bezugsrechte prüfen! Hinweis: Die „Über-Kreuz Risikolebensversicherung“ hat den Nachteil, dass man darauf keinen Einfluss mehr hat, sobald man als versicherte Person aus dem Vertrag des Ex-Partners genommen worden |
Ein Kind macht ein Haus glücklicher, den Alltag interessanter, die Liebe stärker, die Nächte kürzer und die Tage länger.
Die Geburt des eigenen Kindes gehört zu den wohl schönsten Momenten im Leben. Wer denkt da schon sofort an eine optimale Absicherung? Doch besonders für die Kleinsten muss entsprechend vorgesorgt werden. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu beachten.
Auch die eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit du deinem Kind jederzeit den Rücken stärken kannst.
Vorsorge fürs Kind Kranken- und PflegeschutzIn der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. Unfallbedingte InvaliditätKinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. ArbeitsunfähigkeitFür diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Ausbildung, Aussteuer, AltersvorsorgeDie Ausbildungsversicherung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste Kindervorsorge gewählt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die auf einen bestimmten Ablauftermin hin abgeschlossen wird. In der Regel wird der Vertrag auf das 18. Lebensjahr des Kindes abgestimmt, damit pünktlich zur Volljährigkeit Geld für den Führerschein und das erste eigene Auto vorhanden ist. PrivathaftpflichtLeben Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob deine Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Deine Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern. |
Vorsorge durch die Eltern TodesfallschutzWenn dir etwas zustößt, verliert deine Familie nicht nur einen geliebten Menschen, möglicherweise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf die Hinterbliebenen zu. Zur finanziellen Unterstützung hinterbliebener Kinder leistet die Deutsche Rentenversicherung zwar die sogenannte Waisenrente regelmäßig mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, jedoch gleicht diese Rente nur einen Bruchteil eines notwendigen Unterhaltes aus. Die Halbwaisenrente (wenn noch ein Elternteil lebt) beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente (wenn kein Elternteil mehr lebt) 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die durchschnittliche Höhe bezogener Halbwaisenrenten in Deutschland liegt derzeit bei 204 Euro, die Vollwaisenrente liegt durchschnittlich bei 428 Euro – der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. ArbeitskraftabsicherungNicht weniger wichtig ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. PflegeergänzungAuch über das Thema Pflegebedürftigkeit sollte bereits nachgedacht werden. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge AltersvorsorgeDie gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um deinen Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. |
Es ist immer schön, wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben zusammen verbringen möchten. Der Bund der Ehe bringt auch gegenseitige Verantwortung mit sich. Am Anfang wirken sicher noch die Eindrücke des Fests nach und ihr habt tausend andere Dinge im Kopf. Dennoch solltet ihr euch einen Moment Zeit nehmen und eure gemeinsame Vorsorgesituation, den Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken.
Gesetzliche Versorgung KrankenversicherungAls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt. Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern Witwen- | WittwerversorgungDie gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an den aus, für den Beiträge eingezahlt wurden und der seine Wartezeit Kleine Witwen-/Witwerrente Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 2.800 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. etwa 224 Euro. Große Witwen-/Witwerrente Auch bei der großen Witwenrente findet ggf. eine Anrechnung anderer Einkünfte statt. Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. ca. 636 Euro. |
Eigene Vorsorge Privathaftpflicht | RechtsschutzversicherungEine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, solltest du schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich die Kosten nicht leisten kann? UnfallversicherungMit der Eheschließung übernimmst du in einem großen Umfang auch Verantwortung gegenüber deinem Partner. Mit einer körperlichen Behinderung ist es nach wie vor möglich, ein erfülltes Leben im gewohnten heimischen Umfeld zu führen. Meist braucht es dafür allerdings größere bauliche Veränderungen. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist meist möglich, kostet allerdings ebenfalls Geld. Über eine Unfallversicherung kannst du die nötigen BerufsunfähigkeitsversicherungDeine Arbeitskraft ist die Basis für deinen Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Ehe lebt man für gewöhnlich aus einer gemeinsamen Kasse – Hinterbliebenen VersorgungDie gesetzliche Absicherung hinterbliebener Ehegatten fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, AltersvorsorgeWichtig ist in diesem Zusammenhang, jedem Ehepartner eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Männer und Frauen haben sehr unterschiedliche Lebenserwartungen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gelöst. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt – auch nach dem Tod der versicherten Person. Beispiel 1: Beginn der Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt und verstirbt. Die Witwe erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag ihres Mannes. Die Zahlungen hören mit Ende der Garantiezeit auf. Beispiel 2: Der Ehemann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Altersvorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarkts. Die überlebende Witwe erhält nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag. Und Riester?
Wer über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht hat. |
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