Private Sachversicherungen sind Versicherungen, die persönlichen Besitz und Vermögenswerte vor Schäden, Verlusten oder Diebstahl schützen. Diese Versicherungen bieten finanzielle Sicherheit, indem sie die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Entschädigung im Falle von unerwarteten Ereignissen abdecken.
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Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen!
Schadenbeispiele
Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.
Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der
örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenüber nahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.
Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des
Nachbarn.
Die Schaden höhe wurde auf 400 € geschätzt.
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenver ursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.
Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatte
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
• Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:
• Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
• Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
• Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs
• Vorsatz
• Geldstrafen und Bußgelder
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden durch deliktunfähige Personen
• Gefälligkeitsschäden
• Mietsachschäden an beweglichen Sachen
• Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
• Neuwertentschädigung
• Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
• Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
• Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
• Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf.
Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch
schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags
sehr zu empfehlen.
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung triffst du Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf
sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?
Schadenbeispiele
Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.
Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.
Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis
ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz
Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.
Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
• Versicherungsnehmer
• Ehe- und Lebenspartner
• Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
• Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche), Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge).
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
• Vorsätzlich begangene Straftaten
Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich
eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.
Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf dich zukommen.
Schadenbeispiele
Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.
Das Orkantief „Sabine“ fegte 2020 mit Orkanböen von über 100 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und die Soundbar. Der Schaden wurde auf 3.500 € geschätzt.
ELEMENTARABDECKUNG
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden besteht, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dafst du wirklich nicht unterschätzen.
UNBENANNTE GEFAHREN
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für dein Hab und Gut erhälst du, wenn du dich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheidest. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
Empfehlenswert für alle Privatpersonen mit eigenem Hausstand.
Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm/Hagel
Folgende Erweiterungen sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg
• Kernenergie
• Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)
Feuer
• Sengschäden, Überstrom, Induktion
Leitungswasser
• Plansch- oder Reinigungswasser
• Schwamm
Sturm/Hagel
• Sturmflut
• Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Einbruchdiebstahl/Raub
• Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.
• Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
• Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
• Entstandene Kosten, wie z. B. Aufräumungskosten, Bewegungsund Schutzkosten oder Hotelkosten werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
• Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.
KFZ-Versicherungen, auch bekannt als Krfatfahrzeugversicherungen, sind ein unverzichtbarer Schutz für Fahrzeugbesitzer.
Die Versicherungen sind entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Um deine individuellen Bedürfnisse abzudecken, kannst du zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko wählen.
Wenn du dir ein Auto zulegst, musst du es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn du schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigst. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.
Als Fahranfänger zahlst du weniger, wenn du deinen PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmeldest und den Vertrag später umschreiben lässt. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die du anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügst. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an deinem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör deines Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall kannst du deine Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an deinem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von deiner Vollkasko reguliert.
Wenn du deine KFZ-Vollkasko in Anspruch nimmst - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird dein Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.
Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.
Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.
Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn du deine Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nimmst, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 %.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Dein Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für dich lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 %. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten du mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf dich umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn du offen fahren und dabei sparen willst, kannst du ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlst du dann nur für den Zeitraum, in dem dein Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn dein Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.
Prämie runter durch Rabatte und schadenfreie Jahre
Auch in der Motorradversicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motorradversicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Sparen Sie Beiträge mit einer günstigeren Motorradversicherung
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motorradversicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.
Das Kennzeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kennzeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kennzeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kennzeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.
Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kennzeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2019 waren zum Beispiel grüne Moped-Kennzeichen gültig, im Jahre 2020 schwarze und im Jahre 2021 blaue. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2022 erneut grüne Kennzeichen gültig sind.
Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Glasversicherung:
Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung aus obig beschriebenem Grund.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Risiko der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Die Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, selbst wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen - Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Risiko der Gewässerschadenhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Das hängt vom jeweiligen Tarifwerk ab.
Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko der Bauherrenhaftpflicht unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.
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Beratungsraum öffnen | Berater und Makler | Terminbuchung | ||
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Frank Walloschek berät dich gerne zu deinen Wunschthemen. |
Immer wenn du dieses Zeichen siehst, gelangst du zur Buchung deines Wunschtermins. |